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Arbeitgeber dürfen den privaten Gebrauch des Geschäftsmails nicht ohne Vorwarnung überwachen.
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Menschenrechtsgericht stärkt Privatsphäre am Arbeitsplatz

Unternehmen dürfen Mails und Internetchats ihres Personals im Büro nur unter bestimmten Voraussetzungen überwachen. In einem Verfahren gegen Rumänien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Bedingungen nun klar definiert. Hat das Urteil Folgen für die Schweiz?

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Unternehmen dürfen Mails und Internetchats ihres Personals im Büro nur unter bestimmten Voraussetzungen überwachen. In einem Verfahren gegen Rumänien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Bedingungen nun klar definiert. Hat das Urteil Folgen für die Schweiz? Die Fakten und Fragen anThomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht.

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