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Schmerzpatienten und –patientinnen dürfen auf eine IV-Rente hoffen. Symbolbild.
Keystone
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Schmerzgeplagte können auf IV-Rente hoffen

Telefon- und Internet-Anbieter müssen Daten speichern. Bei Strafverfahren dürfen Polizei und Staatsanwälte diese abrufen. Der Nationalrat entscheidet nun, ob diese Informationen künftig länger gespeichert bleiben. Strittig ist auch, ob Polizei und Staatsanwälte in Computer eindringen dürfen.

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Bis anhin hatten Schmerzpatienten, deren Leiden nicht medizinisch erklärbar ist, keine Chance auf eine Invalidenrente. Das Bundesgericht ging davon aus, dass pychosomatische Schmerzen überwindbar sind. Diese Rechtsprechung, wurde von Ärzten lange massiv kritisiert. Nun lenkt das Gericht ein.

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