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Verjährung für sexuelle Straftaten an Kindern
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Verjährung für sexuelle Straftaten an Kindern

Der Nationalrat hat die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern»  abgelehnt. Der Gegenvorschlag sieht jedoch vor, dass im Kindesalter Misshandelte bis zum 33. Altersjahr ihre Peiniger anzeigen können.

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