Der älteste Beleg stammt aus dem Jahr 1428 und lautet: An der Haft von Wangen. Wörtlich bedeutet Haft etwas, das zusammen hält. Für einen Flurnamen aber wird Haft im übertragenen Sinn für ein eingezäuntes Land gebraucht.
Der Name Haft hat sich im Laufe der Jahrhunderte geändert. Das ursprüngliche Wort Haft wurde im 16. Jahrhundert zu Haftle abgeleitet und erst im 19. Jahrhundert wurde es zu Haftlet.