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65 Jahre nach dem Volks-Ja zum Rätoromanisch als vierte Landessprache: 2003 notiert eine Primarschülerin in Domat-Ems die verschiedenen Idiome neben der neuen romanischen Schriftsprache Rumantsch Grischun.
Keystone
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Vor 75 Jahren: Rätoromanisch wird vierte Landessprache

Am 20. Februar 1938 hat das Schweizer Stimmvolk das Rätoromanisch mit einem deutlichen Ja als vierte Landessprache anerkannt. Mit Blick auf das damalige Zeitgeschehen war die grosse Solidaritätsbekundung mit einer Schweizer Minderheit Teil der Geistigen Landesverteidigung.

Zum 75-Jahr-Jubiläum präsentiert SRF Musikwelle in der Sendung «Sinerzyt» Ausschnitte aus einer Sendung von 1988. In einem geschichtlichen Rückblick wurde damals die Bedeutung der rätoromanischen Sprache im Wandel der Zeit aufgezeigt. Zu Wort gekommen ist nebst Alt-Bundesrat Philipp Etter auch Andrea Schorta, der als Sekretär der Lia Rumantscha das klare Volks-Ja fürs Rätoromanische als vierte Landessprache in seiner Heimat gefeiert hat.

Romanen wandern ab

Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte dem Bündnerland einen wirtschaftlichen Aufschwung. Graubünden öffnete sich dem aufkommenden Verkehr und Tourismus. Die Romanen wanderten aus ihren angestammten Gebieten ab, Deutschsprachige wanderten ein. In der Folge wurde Deutsch an vielen Orten zur Alltags- und teils auch zur Schulsprache. In Zahlen ausgedrückt hiess das: Der romanisch sprechende Bevölkerungsanteil sank von fast 50 Prozent anno 1850 auf 31 Prozent im Jahr 1930.

Gegen den Niedergang des Rätoromanischen

Der anscheinend schicksalhafte Niedergang des Rätoromanischen mobilisierte im Bündnerland Kräfte für den Erhalt dieser Sprache. 1919 schlossen sich alle regionalen Sprachverbände in der Lia Rumantscha zusammen. Das Zentralorgan sollte die gesamten Anstrengungen zu Pflege und Erhalt der romanischen Sprache koordinieren. Im gleichen Jahr wurde erstmals mittels Postulat verlangt, das Rätoromanische als Schweizerische Landessprache in der Bundesverfassung anzuerkennen. 1935 gelangte die Bündner Regierung mit einer gut begründeten Eingabe an den Bundesrat. Ein Jahr später wurde das Postulat auf parlamentarischer Ebene in Bern diskutiert.

Parlament sagt Ja zur Verfassungsrevision

Am 1. Juni 1937 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine wissenschaftlich, kulturell und staatspolitisch reich dokumentierte Botschaft über die Anerkennung des Rätoromanischen als Nationalsprache. Kurz darauf besuchte eine Kommission aus National- und Ständeräten zusammen mit Bundesrat Philipp Etter das Bündnerland, um sich in den romanischsprachigen Tälern ein realistisches Bild der Situation zu machen. Auf Empfehlung der Kommission verabschiedeten die beiden Räte den Antrag auf Verfassungsrevision einstimmig zuhanden der Volksabstimmung. In den Voten wurde die Anerkennung als eine Pflicht gegenüber den 45'000 Rätoromanen und auch gegenüber der Demokratie bezeichnet.

Volk und Stände anerkennen Rätoromanisch als vierte Landessprache

Am 20. Februar 1938 kam die Vorlage vors Volks und wurde deutlich angenommen: Den 574'991 Ja-Stimmen standen nur gerade 52'827 Nein-Stimmen gegenüber. Sämtliche Stände nahmen die Vorlage mit überwältigendem Mehr an. Am deutlichsten fiel das Resultat in Genf aus, mit 98,8 Prozent Ja-Stimmen.

Das gute Gesamtergebnis wurde von vielen als klare Antwort gegen aussen verstanden. Die Schweiz anerkannte die zahlenmässig kleinste Minderheit als gleichberechtigt mit den grösseren Sprachgruppen. Somit wurde den Nachbarstaaten Möglichkeit und Berechtigung geraubt, sich als Beschützer oder Hüter der Kultur eines schweizerischen Landesteils einzumischen.

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