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STS-Präsident Heinz Lienhard und Hansjörg Walter (SVP).
Reuters/zvg
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Abstimmung: Kontroverse zur Tieranwalt-Initiative

Am 7. März entscheidet das Schweizer Stimmvolk, ob künftig jeder Kanton einen Tieranwalt beschäftigen muss.

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Über die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» diskutieren in der Abstimmungskontroverse Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutzes, und SVP-Nationalrat Hansjörg Walter, Präsident des Bauernverbandes.

Für Befürworter Heinz Lienhard braucht es einen Tieranwalt, um eine Lücke in der Strafprozessordnung zu schliessen. Damit sollen Tierquäler eine gerechte Strafe gemäss Tierschutzgesetz erhalten, die eine abschreckende Wirkung haben soll.

Dem hält Gegner Hansjörg Walter entgegen, die Kantone sollten weiterhin selber darüber entscheiden können, wie sie die Strafprozessordnung organisieren. Wenn sie einen Tieranwalt einsetzen wollten, hätten sie bereits heute die Möglichkeit dazu.

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