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Helen Keller, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Keystone.
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Helen Keller, Richterin am Europ. Gerichtshof für Menschenrechte

Heute vor 40 Jahren ist die Schweiz der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK beigetreten. Statt zu feiern, fordern einige den Austritt. Wegen den Urteilen aus Strassburg. Helen Keller ist eine dieser Richterinnen und Gast von Susanne Brunner.

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Recht auf Leben, Folterverbot, Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf Eheschliessung oder auf ein faires Gerichtsverfahren: Verbote und Rechte, die selbstverständlich klingen, werden auch in Europa nicht immer respektiert. Dagegen kann am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, wer in seinem Staat erfolglos sämtliche Rechtsinstanzen durchlaufen hat. Ihr werde ab und zu regelrecht übel, wenn sie die Fälle lese, sagt Helen Keller, die einzige Schweizer Richterin am EMRK. Bekommt ein Bürger in Strassburg Recht, dann muss ein Staat, der die EMRK ratifiziert hat, dieses Recht umsetzen. Das gibt bei uns in letzter Zeit heftig zu diskutieren, und auch die einzige Richterin für die Schweiz steht in der Kritik. «Ich entscheide nicht für oder gegen die Schweiz, sondern, ob Menschenrechte verletzt wurden.» Sie wehrt sich für den Gerichtshof in Strassburg und blickt auf seine Geschichte zurück. «Es wäre naiv und absolut kurzsichtig, diese Instituion zu schwächen», so Helen Keller. Sie spricht von einer «politischen Un-Kultur» in der Schweiz, die Anfeindungen seien zum Teil regelrecht «dégoûtant». Gleichzeitig betont die Schweizer EMRK-Richterin: «Die Schweiz hat eine prominente Stimme und spielt eine sehr wichtige Rolle für die Menschenrechte.»

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