«In Friedenszeiten gilt für die Staaten ein Tötungsverbot», sagt Alkatout. Doch die stete Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erlaube es dem Westen, die Lage als bewaffneten Konflikt auszulegen. «In diesem sind gezielte Tötungen erlaubt.» Dabei ist der Einsatz von Drohnen rechtlich immer noch ungeklärt. «Den Opfern wird kein Gerichtsverfahren gewährt, keine Anhörung ermöglich.» Das sei seiner Meinung nach gegen das Völkerrecht. Nur schon die USA liessen jeden vierten Tag eine Drohne steigen. «Sie sind praktisch, weil sie weit oben und lange fliegen können, bevor sie zuschlagen», erklärt Alkatout.
Literatur:
Josef Alkatout: The Legality of Targeted Killings in View of Direct Participation in Hostilities. Verlag Duncker & Humblot, Berlin.