- Maria Scharapowa war an den Australian Open positiv auf Meldonium getestet worden.
- Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 26. Januar 2016. Demnach darf Scharapowa erst am 25. Januar 2018 auf die Tour zurückkehren.
- Die Russin teilte mit, gegen die Sperre vorgehen zu wollen.
Maria Scharapowa war am 26. Januar während der Australian Open in Melbourne positiv auf die Substanz Meldonium getestet worden, das seit Anfang dieses Jahres auf der Liste verbotener Mittel steht. Die ITF hatte die fünffache Grand-Slam-Siegerin am 12. März vorläufig suspendiert. Die nun ausgesprochene Sperre gilt rückwirkend ab dem 26. Januar 2016.
Nicht das maximale Strafmass
Der Welt-Tennisverband nutzte nicht das maximale Strafmass von 4 Jahren und führte «mildernde Umstände» an. Scharapowa habe demnach nicht wissentlich, sondern fahrlässig gehandelt und den Missbrauch des Medikaments, das sie 10 Jahre lang eingenommen hatte, sofort eingestanden.
Anders als die Biathlon-, Eisschnelllauf- und Radsport-Weltverbände, die Sportler in ähnlichen Fällen freigesprochen hatten, entschied sich die ITF für eine Sperre.
Scharapowa will Urteil anfechten
Die 29-Jährige hat sich auf ihrer Facebook-Seite zum Urteil geäussert. Darin bestätigt sie, dass sie das Urteil nicht akzeptiert und dagegen vorgehen wird. «Das ITF-Tribunal, dessen Mitglieder vom ITF gewählt werden, sind der Meinung, dass ich nichts absichtlich falsch gemacht habe. Ich werde das Urteil umgehend beim Internationalen Sportgerichtshof TAS anfechten», schrieb Scharapowa.
Ich kann diese unfaire und harte Sperre nicht akzeptieren.
Gemäss dem Urteil darf Scharapowa erst wieder am 25. Januar 2018 auf der WTA-Tour spielen. Sie gibt jedoch nicht auf: «Ich werde darum kämpfen, so schnell wie möglich auf den Tennis-Court zurückzukehren.»
Sendebezug: Radio SRF 3, Nachrichten, 8.6.2016, 17:30 Uhr