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Gentech-Pflanzen
Aus Wissenschaftsmagazin vom 09.02.2013. Bild: Keystone
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Technik Wie weit fliegen Pollen von Gentech-Mais?

In fünf Jahren könnten die ersten Gentech-Pflanzen in der Schweiz kommerziell angebaut werden. Bis dahin müssen sich Gentech-Befürworter und Kritiker auf die so genannten Koexistenz-Regeln einigen. Diese sollen verhindern, dass Gentech-Pflanzen sich mit normalen Pflanzen vermischen.

Noch wachsen in der Schweiz keine gentechnisch veränderten Pflanzen – ausser auf Forschungsfeldern. Das könnte sich 2018 ändern – dann wird voraussichtlich das Moratorium für Gentech-Pflanzen enden.

Spätestens bis dahin muss klar sein, unter welchen Bedingungen in der Schweiz gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen. Ein wichtiger Punkt ist: Gentech-Pflanzen dürfen sich nicht mit konventionellen Pflanzen vermischen – weder auf dem Feld noch später bei der Verarbeitung oder im Verkauf. Nur so ist die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen garantiert. Produkte mit einem Anteil von 0,9 Prozent Gentech oder mehr müssen deklariert werden. 

Streitpunkt Sicherheitsabstand

Zurzeit sind das Gentechnik-Gesetz und verschiedene Verordnungen in der Vernehmlassung, die das Nebeneinander von Gentech und Nicht-Gentech regeln sollen. Ein zentraler Punkt dabei sind die Abstände zwischen den Feldern.  Bei Weizen, einer Pflanze, die sich selbst bestäubt, sieht der Verordnungs-Entwurf einen Abstand von nur zwölf Metern vor. Beim Mais hingegen sind es hundert Meter. «Beim Mais besteht Verunreinigungsgefahr über den Pollenflug und deshalb sind die Distanzen viel grösser», sagt Markus Hardegger vom Bundesamt für Landwirtschaft.

Die «Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie» (SAG) kritisiert: Hundert Meter seien viel zu wenig, der Vorschlag «absolut unhaltbar». Und Markus Ritter, Präsident des Bauernverbandes, doppelt nach: Bei starkem Föhnwind etwa, wie er im St. Galler Rheintal wehe, genügten hundert Meter Abstand zum nächsten Feld mit Gentech-Mais bei weitem nicht.

Verunreinigungen eher unwahrscheinlich

Tatsächlich ist eine Vermischung über grosse Distanzen möglich ­– das sagt auch die Wissenschaft. Doch die Wahrscheinlichkeit dafür ist laut vielen Studien äusserst gering. Eine Überblicksstudie, die 2010 im Fachblatt Nature Biotechnology erschienen ist – mit Daten aus der Schweiz, Deutschland, Italien und Spanien – zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Verunreinigung mit Gentech-Mais über den Schwellenwert bei einem Abstand von hundert Metern nur gerade 0,04 Prozent beträgt. Sogar bei nur fünfzig Metern Abstand ist die Wahrscheinlichkeit sehr tief: Sie beträgt dann 1,5 Prozent.

Ein Greenpeace-Aktivist sammelt Proben auf einem Genmais-Feld.
Legende: Welchen Sicherheitsabstand braucht Genmais? Die Meinungen gehen auseinander und sind von Land zu Land unterschiedlich. Reuters

Grob gesagt bedeutet das: Bei einem Abstand von nur 50 Metern wären von hundert Feldern ein bis zwei Felder von einer Gentech-Verunreinigung betroffen. Der Bauer müsste seine Ernte dann als Gentech-Mais deklarieren und könnte sie zum Beispiel nicht als hochpreisigen Bio-Mais verkaufen.
Diese Zahlen seien Worst-Case-Szenarien, sagt Franz Bigler von der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope. Denn neben den Abständen könnten die Bauern ihre Felder zusätzlich mit Pufferstreifen schützen. Das sind normale Maispflanzen, die den Gentech-Pollen abfangen und dann getrennt vom restlichen Feld verarbeitet werden. Der Wissenschaftler Franz Bigler hält die vom Bund vorgeschlagenen hundert Meter daher für übertrieben.

Jedes Land hat eigene Regeln

Die Meinungen gehen also auseinander. Kein Wunder unterscheiden sich die Abstände von Land zu Land: Nur gerade 25 Meter gelten in den Niederlanden, 50 in Schweden, 150 bis 300 in Deutschland und gar sieben Kilometer in Bulgarien.

Die Frage der Koexistenz ist nicht allein mit wissenschaftlichen Studien lösbar: «Welches Sicherheitsbedürfnis auf der Seite des Gesetzgebers und des Verbrauchers besteht, ist auch eine politische Frage», sagt Ralf Wilhelm, Wissenschaftler am deutschen Julius-Kühn-Institut. Eine politische Frage ist etwa, wie mit dem wirtschaftlichen Schaden umgegangen wird, der durch die Verunreinigung entsteht . Wer bezahlt, wenn eine Ernte mit Gentech-Spuren vermischt ist und deshalb zu einem tieferen Preis verkauft werden muss?

 Die Schweiz könnte hier innerhalb von Europa einen Sonderweg beschreiten. Denn für Vermischungsschäden haften sollen – laut der vom Bund vorgeschlagenen Regelung – die Saatgutfirmen.

Jedes Land hat eigene Regeln: Abstand zu Feldern mit Gentech-Mais (in Metern)

Abstand zu konventionellem MaisAbstand zu Bio-Mais
Niederlande25250
Irland5075
Schweden5050
Deutschland150300
Schweiz100100
Dänemark150150
Ungarn400400
Luxemburg600600
Bulgarien70007000

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