In der Schweiz gibt es im Komsumbereich keine Deklarationspflicht für Nanopartikel. Laut dem Bundesamt für Gesundheit BAG seien nach jetzigem Wissensstand aber keine potentiell gefährdenden Artikel auf dem Markt.
Vorsicht ist allerdings am Arbeitsplatz geboten, wenn Nanomaterialien hergestellt oder verarbeitet werden. Bei hochtechnologisierten Betrieben sind die Schutzmassnahmen laut SUVA - trotz fehlender Grenzwerte - meist gut. Mögliche Sicherheitslücken seien bei verarbeitenden Betrieben denkbar. Hier gelte es, die Firmen zu sensibilieren.
Vorsicht ist allerdings am Arbeitsplatz geboten, wenn Nanomaterialien hergestellt oder verarbeitet werden. Bei hochtechnologisierten Betrieben sind die Schutzmassnahmen laut SUVA - trotz fehlender Grenzwerte - meist gut. Mögliche Sicherheitslücken seien bei verarbeitenden Betrieben denkbar. Hier gelte es, die Firmen zu sensibilieren.