Seit dem 30. Mai waren Badeanzüge, die Arme und Beine bedecken, aus den Genfer Schwimmbädern verbannt. Das Kantonsparlament, der Grosse Rat, hatte im März ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und damit eine heftige Kontroverse ausgelöst.
Ursprünglich zielte das Gesetzesvorhaben darauf ab, den Burkini zu verbieten, also den Ganzkörperbadeanzug, der es muslimischen Frauen erlaubt, den religiösen Verhüllungsvorschriften gerecht zu werden. In der endgültigen Formulierung verbot das Gesetz generell Badeanzüge, die Arme und Beine bedecken, einschliesslich der Sonnenschutzkleidung, die zur Verhinderung von Hauterkrankungen empfohlen wird.
Gegen das Verbot hat eine Gruppierung mit dem Namen «Koordination für inklusives Baden» Beschwerde erhoben. Die Verfassungskammer des Genfer Gerichtshofs hat der Beschwerde nun aufschiebende Wirkung erteilt. Das heisst, das Verbot wird vorübergehend aufgehoben, bis ein Urteil in der Sache erfolgt.
In seinem Entscheid berücksichtigt das Gericht die gesamte Argumentation der Beschwerdeführerinnen: die Religionsfreiheit, aber auch gesundheitliche Gründe, Schamgefühl oder schlicht persönliche Wahl.
Die Erläuterungen des RTS-Journalisten zum Gerichtsentscheid:
Die Richter und Richterinnen argumentieren, dass «der Ausschluss all dieser Personen von öffentlichen Badeorten gegebenenfalls einen schwer zu behebenden Schaden darstellen könnte, umso mehr in der Sommerzeit, da öffentliche Badeorte wichtige Orte der Geselligkeit und Erfrischung für die Bevölkerung sind.»
«Immense Erleichterung»
«Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung», sagte Meriam Mastour, eine der Initiatorinnen der «Koordination für inklusives Baden», gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). «Sie ermöglicht es, den Sommer für die Menschen in Genf zu retten, die mit den wiederholten Hitzewellen konfrontiert sind.»
Mastour wertet die vorübergehende Aufhebung dieses Gesetzes als ein gutes Omen für die Zukunft. «Das Gericht hat unsere Argumente für ausreichend solide befunden, um die aufschiebende Wirkung zu gewähren», betont sie. Der Entscheid sei «eine immense Erleichterung und ein schöner Etappensieg».
Die juristische Auseinandersetzung ist damit noch nicht beendet. Fünf Gemeinden (Vernier, Carouge, Lancy, Meyrin und die Stadt Genf) haben das Gesetz ebenfalls angefochten und sehen darin einen Eingriff in ihre Autonomie.