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Unterhaus steht hinter dem Brexit
Aus 10 vor 10 vom 08.02.2017.
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Brexit-Gesetz abgesegnet Britisches Unterhaus gibt grünes Licht für EU-Austritt

  • Das britische Unterhaus hat das Gesetz für den Start zum Austritt Grossbritanniens aus der EU gebilligt.
  • Nach der dritten Lesung ohne Änderungen stimmten 494 Abgeordnete zu, 122 waren dagegen.

Das Gesetz («EU Notification of Withdrawal Bill») überträgt Premierministerin Theresa May die Vollmacht, die Trennung von der EU einzureichen. Die Zustimmung des Oberhauses steht noch aus, gilt aber als sicher.

In der Schlussdebatte störte sich Liz Kendall von der oppositionellen Labour Party daran, am Schluss nur noch Ja oder Nein zu einem fertig geschnürten Paket sagen zu können: «Nimm es oder lass es. Das sind keine Konzessionen. Das ist ein Schwindel.»

Premierministerin Theresa May hielt dagegen: «Sie werden über den endgültigen Austrittsvertrag abstimmen dürfen, noch bevor dieser dem EU-Parlament vorgelegt wird.»

Bis zum 7. März soll das Gesetz beide Kammern des Parlaments passiert haben. Und spätestens Ende März will May die EU in Brüssel über den Austrittswunsch ihres Landes informieren. Erst dann können die Verhandlungen über den EU-Austritt beginnen.

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Urs Gredig zur Abstimmung im Unterhaus
Aus 10 vor 10 vom 08.02.2017.
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Verhandlungsstrategie steht fest

Obwohl das Gesetz noch im Oberhaus beraten wird, werde sich inhaltlich daran nichts mehr ändern, sagt SRF-Korrespondent Urs Gredig: «Die Regierung kommt mit ein paar Zugeständnissen an die Opposition davon, aber die Verhandlungsstrategie mit der EU steht fest.»

London will neben der EU auch den europäischen Binnenmarkt, den Gerichtshof (EuGH) und wohl auch die Zollunion verlassen. «Den Brexit-Gegnern hat die tagelange Debatte eigentlich nichts gebracht. Es war aber nicht mehr als eine kollektive Therapiesitzung.»

Politische Rückversicherung durch das Parlament

In dem kurzen Gesetzentwurf «European Union (Notification of Withdrawal) Bill» heisst es: «Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäss Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben.»

May hatte damit auf eine Entscheidung des höchsten britischen Gerichts reagiert, wonach das Parlament (und nicht das Volk) das letzte Wort über die Austrittserklärung haben muss.

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