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International Hausdurchsuchung bei der Fifa

Für die Fifa wird es noch enger: Nach den Festnahmen im Hotel «Baur au Lac» hat die Schweizer Staatsanwaltschaft rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 an Russland und 2022 an Katar ein Strafverfahren eröffnet. Im Hauptquartier der Fifa in Zürich wurden Dokumente sichergestellt.

Die Bundesanwaltschaft hat wegen der Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Aktiv wurde die Behörde wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Geldwäscherei. Am Fifa-Hauptsitz in Zürich wurden elektronische Daten und Dokumente sichergestellt. Dies teilt die Bundesanwaltschaft mit.

Das Strafverfahren eröffnete die Bundesanwaltschaft bereits am 10. März. Es bestehe der Verdacht, dass bei den Vergaben für die FIFA-Weltmeisterschaften 2018 in Russland und 2022 in Katar «Unregelmässigkeiten» aufgetaucht seien. Entsprechende «unrechtmässige Bereicherungen» sollen zumindest teilweise in der Schweiz stattgefunden haben.

Bei der Fifa stellte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch auf Computern gespeicherte Informationen und Dokumente sicher. Bereits vorgängig sei bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz die Erhebung verschiedener Bankunterlagen angeordnet worden. Alle elektronischen Daten und Dokumente dienten sowohl dem Schweizer Strafverfahren als auch ausländischen Ermittlungen.

Zehn Personen befragt

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Zudem besteht der Verdacht auf Geldwäscherei über Bankverbindungen in der Schweiz. Im Anschluss an die Sicherstellung der Akten sollen zehn Personen einvernommen werden, die als Mitglieder des Executive Committee 2010 an der Wahl zur WM-Vergabe von 2018 und 2022 beteiligt waren. Diese Personen werden als Auskunftspersonen befragt.

Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft war mit den ebenfalls ermittelnden US-Behörden koordiniert worden. Um allfällige strafrechtlich relevante Informationen wirksam zu beschaffen, habe man die Massnahmen anlässlich des Besuchs einer Grosszahl an mit den WM-Vergaben befassten Personen zeitgleich durchgeführt.

Dem Strafverfahren der Bundesanwaltschaft vorausgegangen war eine Strafanzeige der Fifa. Der Weltfussballverband tritt in diesem Verfahren als Geschädigter auf.

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