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International Kritik am Datenschutz à la USA

Die EU-Kommission und die US-Regierung haben sich auf neue Regeln für den Datenschutz geeinigt. Nun melden sich erste Kritiker. In ihren Augen sind die Regeln viel zu lasch. Die USA würden sich durch die Vereinbarung zu nichts verpflichten.

Wenn ein Europäer beispielsweise seinen Facebook-Status aktualisiert, landen diese Daten in der Regel auf einem Server in den USA. Dort haben die Geheimdienste praktisch ungehinderten Zugang zu den Daten – sie müssen lediglich mit der nationalen Sicherheit argumentieren, um sie anzapfen zu können. Der Europäer hat keine Möglichkeit, sich zu wehren.

Der EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht.
Legende: Die Vereinbarung zwischen der EU und den USA sei ein «Witz», sagte EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht. Keystone

Am Dienstag verkündete nun EU-Justizkommissarin Vera Jourova, die EU-Kommission habe mit der US-Regierung neue Regeln zum Datenschutz beim Datenaustausch ausgehandelt. Zum ersten Mal überhaupt hätten die USA zugesichert, dass ihre Geheimdienste eingeschränkt würden. Zudem könnten EU-Bürger künftig bei Bedarf eine Ombudsstelle in den USA anrufen.

«Keine Verpflichtungen»

Weniger optimistisch als bei der EU-Kommissarin tönt es bei Jan Philipp Albrecht. Der grüne EU-Parlamentarier hält die neue Einigung für einen «Witz». Die USA hätten sich gegenüber den Europäern nicht zu neuen, verbindlichen Gesetzen verpflichtet. Sie hätten den EU-Vertretern lediglich erklärt, wie sie die aktuelle Gesetzeslage interpretieren würden. Kritiker sind deshalb überzeugt: Daten von Europäern sind in den USA auch in Zukunft schlecht geschützt.

Audio
Kritik an der Vereinbarung zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA
aus HeuteMorgen vom 03.02.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 43 Sekunden.

Was die neue Einigung wert ist, dürfte erneut der EU-Gerichtshof entscheiden. Er hatte die wochenlangen Verhandlungen zwischen der EU und den USA mit einem Beschluss im letzten Oktober erst nötig gemacht. Damals hatte das Gericht entschieden, die bisherige Regelung des Datenaustausches widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien.

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