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Datenschutz USA: Internet-Anbieter dürfen den Browser-Verlauf verkaufen

Eine Regulierung aus der Ära Obama wollte die Weitergabe von Nutzerdaten einschränken. Der Kongress stellte sich auf die Seite der Telekom-Industrie und hat die Vorschrift gekippt. Konsumenten haben nun keine Möglichkeit mehr, das Geschäft mit ihren Nutzerprofilen zu verhindern.

Internet-Anbieter dürfen nun Nutzerdaten legal speichern, aufbereiten und weiterverkaufen.

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FCC Regelung abgelehnt (SRF 4 News)
03:58 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 58 Sekunden.

Die Vorschrift, die die Weitergabe von Daten einschränken wollte, hätte in diesem Jahr in Kraft treten sollen. Sie wurde noch unter Tom Wheeler ausgearbeitet, dem von Barack Obama ernannten Vorsitzenden der Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission).

Der Überwachung ausgeliefert

Die FCC hatte die Regelung erlassen, nachdem ausgekommen war, dass der Internet-Anbieter Verizon systematisch Daten zum Verhalten von Kunden gesammelt hatte, ohne nach deren Zustimmung zu fragen.

Portrait zweier Männer im Parlament.
Legende: Der neue und der alte FCC-Vorsitzende: Links Ajit Pai (neu), rechts Tom Wheeler im Mai 2015. Reuters

Dazu benutzte der Internet-Anbieter sogenannte Supercookies – eine Kennzeichnung, die er in den Datenstrom seiner Kunden einfügte, um zu beobachten, welche Webseiten diese besuchen. So kann ein Anbieter ein Nutzerprofil zum Surf-Verhalten zusammenstellen, das er dann an Werbetreibende weiterverkauft.

Die Regulierung wollte die Weitergabe von Nutzerdaten ohne die Zustimmung der Kunden verbieten.

Ist die Schweiz betroffen?

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Nein. In der Schweiz sind die Internet-Anbieter dem Fernmeldegeheimnis unterstellt und dürfen keine Nutzerdaten weitergeben.

Konsumentinnen haben nun diese Option nicht mehr. Das hat bei Netzaktivisten in den USA zu einem Entrüstungssturm geführt, da die Mehrheit der Internet-Nutzer in den USA keine Möglichkeit hat, auf einen anderen Anbieter auszuweichen. In vielen Gebieten gibt es nur einen Provider, der somit über ein Monopol verfügt.

Für die Betroffenen bedeutet das: Wer einen Internetanschluss will, muss damit leben, dass seine Nutzerdaten legal weiterverkauft werden dürfen – ein einträgliches Geschäft.

Handfestes Lobbying

Der Kongress entschied nun im Sinne der Internet-Anbieter. Mit der Begründung, dass man den Providern das Geschäft mit den Nutzerdaten nicht verbieten könne, wenn dies für andere Firmen wie Facebook oder Google gleichzeitig legal sei.

Dieser Vergleich hinkt, denn im Gegensatz zu den Providern sieht der Betreiber einer Webseite wie Google nicht die vollständige Browser-Historie. Zudem kann ein Konsument zwischen verschiedenen Suchmaschinen wählen und wird nicht gezwungen, sich einem sozialen Netzwerk anzuschliessen.

Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung dürfte ohnehin gute Lobby-Arbeit gespielt haben. Das online Magazin The Verge hat recherchiert, welche Spenden die Gegner im Parlament während des letzten Wahlkampfes von der Telekom-Industrie erhalten hatten: Bei den Senatoren waren es im Durchschnitt rund 70'000 Dollar, Rekordhalter ist Mitch McCornell aus Kenntucky mit 251'110 Dollar.

Der Entscheid des Parlamentes diese Woche dürfte nicht der letzte gewesen sein, der die Interessen der Telekom-Industrie höher gewichtet, als Datenschutzanliegen der Konsumentinnen. Ajit Pai, der neue Vorsitzende der Aufsichtsbehörde FCC, hat nach seinem Amtsantritt im Januar bekannt gegeben, dass er das Prinzip der Netzneutralität bekämpfen will.

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