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Energieversorgung in Zukunft Aargauer Regierung gegen Direktbeteiligung an Wasserkraftwerken

Das Aargauer Parlament forderte, dass die Regierung den Kauf von Wasserkraftwerken prüft. Die Regierung will sich jedoch nicht einmischen. Sie empfiehlt der AEW Energie AG lediglich, Aargauer Wasserkraftwerke zu kaufen, sofern dies wirtschaftlich Sinn macht.

Die Stromkonzerne in der Schweiz klagen, die Wasserkraftwerke rentierten nicht mehr. Alpiq und Axpo haben deshalb entschieden, einen Teil ihrer Kraftwerke abzustossen.

Dies bereitet dem Aargauer Kantonsparlament Sorgen. Ein Vorstoss von SVP und SP wurde für dringlich erklärt. Die Regierung solle dafür sorgen, dass die Schweizer Wasserkraftwerke in Schweizer Hand bleiben, besonders die Kraftwerke auf Aargauer Boden.

Die Aargauer Regierung bevorzugt ebenfalls einen Verbleib der Wasserkraftwerke in Schweizer Hand. In ihrer Antwort an den Grossen Rat betont sie die Bedeutung der Wasserkraft für die Versorgungssicherheit. Dabei haben für den Regierungsrat die Aargauer Wasserkraftwerke Priorität. Im Aargau könne aktuell rund 60 Prozent des Strombedarfes mit Wasserkraft aus dem eigenen Kanton gedeckt werden.

Ob die Wasserkraftwerke dabei jedoch in öffentlicher oder privater Hand liegen, spiele keine Rolle. Aktuell ist der Aargau nur an einem kantonalen Wasserkraftwerk direkt beteiligt. Am Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt hält er 23 Prozent. Dies soll jedoch eine Ausnahme bleiben, so der Regierungsrat. Die Beteiligung an weiteren Kraftwerken wäre in seinen Augen mit zu grossen Investitionen verbunden.

Als Grossaktionärin der Axpo Holding AG und als alleinige Aktionärin der AEW Energie AG ist der Kanton Aargau an weiteren Wasserkraftwerken beteiligt. Hier will die Kantonsregierung jedoch nicht direkt Einfluss nehmen. Stünden im Aargau Wasserkraftwerke zum Verkauf, so prüfe die AEW das Angebot.

Die Regierung begrüsst den Kauf weiterer Aargauer Wasserkraftwerke durch die AEW, sofern dies wirtschaftlich Sinn mache. Ansonsten hält die Regierung dies für nicht sinnvoll. Theoretisch könnte der Grosse Rat die AEW jedoch dazu verpflichten. Dann müsste der Kanton jedoch die anfallenden marktkonformen Mehrkosten übernehmen.

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