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Aargau Solothurn Asylbewerber wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt

Ein Sudanese erhält eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt. Das hat das Bezirksgericht Laufenburg entschieden. Der abgewiesene Asylbewerber versuchte eine Betreuerin der Asylunterkunft zu vergewaltigen.

Das Bezirksgericht Laufenburg AG hat am Dienstag einen jungen Asylbewerber aus dem Sudan zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Es sprach ihn der versuchten Vergewaltigung einer 37-jährigen Betreuerin in der kantonalen Asylunterkunft in Laufenburg schuldig.

Der junge Mann hatte vergeblich seine Unschuld beteuert. Das Gericht glaubte der Strafklägerin. Und zwar nicht, weil sie weiss sei und er schwarz, wie die Gerichtsvorsitzende betonte, sondern weil sachliche Gründe für ihre Version sprächen.

Mehrere Baucontainer nebeneinander
Legende: Der Sudanese versuchte die Betreuerin in der Asylunterkunft in Laufenburg zu vergewaltigen. SRF

Die Situation, in der sie sich befunden habe, sei bedrohlich gewesen, es sei ein Glück, dass sie sich habe befreien können. Zum Beschuldigten gewandt sagte die Richterin, ein solches Verhalten «ist nicht tolerierbar und wird bestraft».

Den bedingten Strafvollzug gewährte das Gericht dem Beschuldigten, der seit der Tat in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft sitzt, weil die Tat «noch nicht so weit fortgeschritten» gewesen und er nicht vorbestraft sei. Der Mann darf das Gefängnis am Mittwoch verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Asylgesuch abgewiesen

Der kleine, schmächtige Sudanese, dessen Alter nicht klar ist, laut Anklageschrift ist er 19, nach eigenen Angaben 16 Jahre alt, kam vergangenen August in die Schweiz. Er lebte in der kantonalen Asylunterkunft Laufenburg, wo es am 22. Januar 2016 zu dem fatalen Zwischenfall kam. Unabhängig davon ist das Asylgesuch des jungen Mannes mittlerweile abgewiesen worden und er hat einen Wegweisungsentscheid erhalten.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch seines Mandanten gefordert. Es gebe keine rechtsgenügenden Beweise seiner Schuld. Der Staatsanwalt sowie der Vertreter der Strafklägerin verlangten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, von denen ein Jahr abgesessen werden müsse. Mit dem geringeren Strafmass könne er aber leben, sagte der Staatsanwalt nach der Urteilseröffnung auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Widersprüchliche Schilderungen

Was sich an jenem Winternachmittag in der Waschküche der Asylunterkunft abspielte, darüber gehen die Schilderungen weit auseinander. Klar ist nur: Im Raum befanden sich der Beschuldigte, ein älterer Landsmann und die Betreuerin, die kontrollieren wollte, ob alles in Ordnung war. Fest steht zudem, dass die Tür abgeschlossen war, als die Frau die Waschküche verlassen wollte.

Alles Übrige ist umstritten. Die Strafklägerin macht geltend, der Beschuldigte habe sie «in eine Falle gelockt», abgeschlossen und den Schlüssel versteckt. Er habe sie an Brüsten und zwischen den Beinen angefasst und unmissverständlich auf Englisch gesagt, er werde jetzt Geschlechtsverkehr mit ihr vornehmen.

Der andere anwesende Sudanese - ein Verfahren gegen ihn ist eingestellt worden - habe nichts dagegen getan. Sie habe Todesangst ausgestanden, sagte die Frau vor Gericht. Weil sie den Schlüssel zufällig entdeckt habe, habe sie sich schliesslich aus der Waschküche retten können. Seither sei sie arbeitsunfähig und sie werde wohl nie in ihren Beruf als Asylbetreuerin zurückkehren können.

Seitens des Beschuldigten und seines als Auskunftsperson befragten Landsmanns geschah nichts dergleichen. Der junge Mann habe gebügelt. Die Tür habe er ordnungsgemäss abgeschlossen und den Schlüssel an den dafür vorgesehenen Ort gehängt, ihn auch der Betreuerin auf Verlangen gegeben und sie nicht am Weggehen behindert. Angefasst oder bedroht habe er sie nicht.

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Aus Schweiz aktuell vom 04.02.2016.
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