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Streit um Spitaltarife Bundesverwaltungsgericht gibt Freiburger Spitälern recht

Die Freiburger Spitäler dürfen für ihre ambulanten Leistungen einen Tarmed-Taxpunktwert von 90 Rappen verrechnen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht der Freiburger Kantonsregierung und den Spitälern recht gegeben. Zumindest für das Jahr 2013.

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der Krankenkassen gegen den vom Freiburger Staatsrat verfügten Tarmed-Taxpunktwert 2013 abgewiesen.
  • Die Kassen müssen 4,4 Millionen Franken nachzahlen.
  • Die Verfahren für die Taxpunktwerte 2014 bis 2017 laufen noch.

Die Taxpunktwerte sind die Tarife, mit denen Spitäler und Ärzte ihre ambulanten Leistungen mit den Krankenversicherungen abrechnen. Wenn sie sich nicht einigen können, muss jeweils die Kantonsregierung entscheiden.

Im Jahr 2013 hatten die Spitäler einen provisorischen Wert von 87 Rappen verrechnet. Die Differenz von 3 Rappen müssen die Versicherungen nun nachzahlen. Das kostet sie 4,4 Millionen Franken. Für das Bundesverwaltungsgericht war die Berechnungsgrundlage des Kantons stichhaltig, die Einwände der Versicherungen hingegen unwesentlich.

Entsprechend zufrieden ist Staatsrätin Anne-Claude Demierre: «Das gibt uns eine Basis für die Verhandlungen rund um die Jahre 2014 bis 2017. Die Chancen stehen gut, dass die Krankenversicherer auch für diese Jahre den Tarif zahlen müssen, den die Spitäler verlangen.»

Enttäuschte Krankenkassen

Bei den Krankenkassen zeigt man sich enttäuscht. Christophe Kempf vom Verband Santésuisse sagt, die Verlierer seien die Prämienzahler. Es sei schade, dass der Kanton Freiburg nicht mehr tue, um die Prämien zu senken.

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