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Bern Freiburg Wallis Windpark Schwyberg steht weiterhin im Gegenwind

Das Kantonsgericht Freiburg muss nochmals prüfen, ob sich der Schwyberg als Standort für einen Windpark mit neun Windrädern eignet. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen.

Der Windpark ist im Gebiet der Gemeinden Plaffeien und Plasselb geplant. Dafür haben die beiden Kommunen eine Spezialzone ausgeschieden. Das Kantonsgericht Freiburg hat diese Pläne gestützt und Beschwerden von Umweltschutzorganisationen abgewiesen. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aber aufgehoben und somit den Umweltschutzorganisationen recht gegeben.

Jean-Michel Bonvin, Direktor von Groupe E Greenwatt, einem Tochterunternehmen des Energieversorgers Groupe E, bedauert diesen Entscheid. Das sei aber nicht das Ende des Windparks: «Jetzt dauert es halt nochmals ein bisschen länger», sagt er. Man wolle aber am Projekt festhalten.

Jetzt dauert es halt nochmals ein bisschen länger.
Autor: Jean-Michel Bonvin Groupe E Greenwat

Skeptischer ist der Freiburger Raumplanungsdirektor Maurice Ropraz. Das Urteil des Bundesgerichts mache Windparks in den Freiburger Voralpen praktisch unmöglich. «Aber natürlich werden wir das Urteil noch eingehend prüfen», so Ropraz.

Roman Hapka, stellvertretender Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, ist hingegen erfreut über das Urteil. Für diesen Windpark fehle eine rechtliche Grundlage, sagt er, der Kanton habe seine Arbeit in dieser Sache nicht gemacht.

Der Kanton hat seine Arbeit in dieser Sache nicht gemacht.
Autor: Roman Hapka Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

Zahlen und Fakten

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Die Höhe der geplanten neun Windräder misst 140 Meter. Jährlich soll der Windpark 36 Gigawattstunden (GWh) Strom liefern. Dies entspricht dem Verbrauch von 9000 Haushalten. Die Planungen für den Windpark laufen bereits seit zehn Jahren.

Das Kantonsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts neu beurteilen, ob sich der Standort Schwyberg für den Windpark eignet oder ob es Alternativen dazu gibt. Zudem muss das Kantonsgericht die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes stärker in die Interessenabwägung einbeziehen.

Die Lausanner Richter halten in ihren Erwägungen fest, dass es für den Windpark Schwyberg einer Grundlage im kantonalen Richtplan bedürfe. Grund dafür seien die starken Auswirkungen auf den Raum und die Umwelt durch das geplante Projekt.

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