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Ostschweiz Biber können neu vorsorglich «entfernt» werden

60 Jahre nach der Wiederansiedlung leben heute rund 2800 Biber in der Schweiz, 650 davon im «Biber-Kanton» Thurgau. Durch seine rege Bautätigkeit gestaltet der Biber die Landschaft massgebend mit. Neu dürfen Biber, wenn sie dabei die Infrastruktur gefährden, präventiv «entfernt» werden.

  • Das aus dem Jahr 2004 stammende Konzept Biber wurde den heutigen Anforderungen angepasst.
  • Biber-Bauten können unter Umständen Infrastrukturen wie Strassen oder Bahngleise gefährden. Stimmt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu, können die Biber im betreffenden Abschnitt neuerdings entfernt werden.
  • Mit «Entfernen» ist in erster Linie das Einfangen und Abschiessen gemeint.
  • Das Umsiedeln von Bibern ist in der Schweiz nicht mehr möglich, da es in den einzelnen Kantonen keinen Platz mehr gibt für weitere Biber.
  • Das BAFU rechnet nicht damit, dass durch das neue Biberkonzept der Bestand des Tieres in der Schweiz dezimiert wird.

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Härteres Vorgehen gegen Biber
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Ein Kanton kann also neu bei einer erheblichen Gefährdung von Infrastrukturen im öffentlichen Interesse mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) alle Biber in einem gefährdeten Gewässerabschnitt entfernen. Diese in Kraft gesetzte Änderung erfolgt aufgrund der Anpassung der Jagdverordnung 2012, wie das BAFU mitteilte. Solche Massnahmen seien zeitlich befristet. Sie sollen Zeit geben für die Umsetzung von nachhaltigen Präventionslösungen, wie es weiter heisst. Anfragen habe es bisher aber noch keine gegeben.

Grosse Bedeutung der Prävention

Weil der Biber sowie seine Bauten und Dämme unter gesetzlichem Schutz stehen, kommen Massnahmen zur Prävention von Schäden eine grosse Bedeutung zu. Das Konzept führt neu aus, welche technischen Massnahmen oder Eingriffe im Lebensraum sowie im Bestand der Tiere vorgenommen werden müssen, um Schäden verhindern zu können. Konkret geht es um die Regulierung von Biberdämmen, die Revitalisierung eines Gewässers oder die Entfernung von einzelnen Bibern.

Die kantonalen Fachstellen beraten Bewirtschafter und Grundeigentümer bei der Umsetzung. Nicht klar geregelt war bisher die Zuständigkeit für Massnahmen an Biberdämmen und -bauten. Neu braucht es gemäss Konzept eine kantonale Bewilligung. Über den Abschuss einzelner Biber, die einen grossen Schaden verursachen, entscheidet wie bis anhin das BAFU.

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