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Ostschweiz Gemeinsames Sorgerecht nur selten im Nachhinein beantragt

Seit dem ersten Juli gilt bei Scheidungen für die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Neu kann der Elternteil, der das Sorgerecht bisher nicht inne hatte, dieses im Nachhinein beantragen. Bisher wurden die zuständigen Gerichte und Stellen aber nicht mit Anträgen überrannt.

Am Bezirksgericht Frauenfeld gab es 145 Scheidungen im Jahr 2013. In den meisten Fällen wurde das Sorgerecht für die Kinder einem Elternteil zugesprochen. Seit dem ersten Juli ist es mit dem neuen Gesetz die Regel, dass beide Elternteile das Sorgerecht erhalten.

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Nur wenige Anträge bis jetzt (29.8.2014)
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Ein Vater beantragte im Nachhinein ein gemeinsames Sorgerecht, erklärt Rudolf Fuchs, Präsident des Bezirksgerichts Frauenfeld. Im Vorfeld war das gemeinsame Sorgerecht ein viel diskutiertes Thema. Dass es bisher nur einen Fall gab, erstaunt das Gericht deshalb.

Ähnlich präsentiert sich die Situation in St. Gallen. Auch das dortige Kreisgericht weist erst einen Antrag um ein gemeinsames Sorgerecht im Nachhinein auf.

Änderungen gibt es auch für unverheiratete Paare. Für sie ist es mit dem neuen Sorgerecht einfacher, zu einem gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Ein Vater kann beispielsweise auch im Nachhinein das Sorgerecht beantragen, wenn das Kind vor dem 1. Juli 2014 zur Welt kam.

Bei der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde Region St. Gallen gab es solche Anträge von Vätern. Die Zahl blieb aber auch hier unter den Erwartungen.

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