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Zentralschweiz Fall Walker: Der Verteidiger fordert erneut Freispruch

Im Prozess gegen den ehemaligen Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker hat der Verteidiger der Urner Staatsanwaltschaft die Integrität abgesprochen. Deren Akten seien in ihrer Gesamtheit nicht verwertbar, weshalb sein Mandant freizusprechen sei.

Verteidiger Linus Jaeggi forderte am Mittwoch das Obergericht auf, den Beschuldigten im Sinne «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen, falls sich der Verdacht bestätige, die Strafverfolgungsbehörden hätten das Verfahren unrechtmässig beeinflusst.

Wie Jäggi in seiner Replik auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft ausführte, hat sich dieser Verdacht bei ihm zur Gewissheit verdichtet. Die Staatsanwaltschaft habe mit ihren Aussagen eine rote Linie überschritten, die den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat trenne, sagte er.

Wertlose Akten

Der Verteidiger warf den Urner Behörden vor, seit Jahren mit aller Sturheit etwas beweisen zu wollen, das es nicht zu beweisen gebe, nur weil sie den Beschuldigten einsperren wollten. Das ganze Verfahren sei von der Unwahrheit angesteckt, sagte er.

Jaeggi bezog sich in seiner teils theatralisch vorgetragenen Rede ausführlich auf den Hauptbelastungszeugen, gegen den der Beschuldigte 2010 geschossen haben soll. Gemäss seinen Ausführungen hat die Staatsanwaltschaft alles daran gesetzt, damit der Mann nicht mehr vor Gericht befragt werden konnte.

Hauptbelastungszeuge ist verstorben

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz hatte am Montag in seinem Plädoyer das Verhalten seiner Behörde als rechtmässig bezeichnet und diesbezügliche Vorwürfe der Verteidigung zurückgewiesen. Für das Bundesgericht war 2014 die Unauffindbarkeit des Zeugen ein Grund gewesen, den Schuldspruch des Obergerichtes von 2013 aufzuheben. Es forderte das Gericht auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Hauptbelastungszeugen ausfindig zu machen. Dieser ist nun in der Zwischenzeit verstorben.

Verteidiger Jaeggi stellte den Antrag, dass sämtliche Akten zu diesem Zeugen zu dem Verfahren beigezogen werden. Um sicherzustellen, dass der Staatsanwalt alle Akten zur Verfügung stelle, solle er allenfalls durch einen unbelasteten, am besten ausserkantonalen Staatsanwalt, ersetzt werden.

Der Prozess wird am Freitag im Landgerichtssaal in Altdorf fortgesetzt.

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