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Zürich Schaffhausen «Carlos» muss im Massnahmenzentrum Uitikon bleiben

«Carlos» hatte sich mit einer Beschwerde dagegen gewehrt, dass er in die geschlossene Abteilung des Massnahmenzentrums eingewiesen wurde. Das Zürcher Obergericht hat diese Beschwerde abgewiesen.

Die Zürcher Jugendanwaltschaft hat «Carlos» in der geschlossenen Abteilung des Massnahmenzentrums Uitikon untergebracht, obwohl der junge Mann zu einer offenen Massnahme verurteilt wurde. Gleichzeitig prüft die Jugendanwaltschaft, ob sie eine Änderung dieses Urteils bewirken soll. Dazu hat sie ein neues psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, wie aus der Mitteilung des Zürcher Obergerichtes hervorgeht.

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Das Urteil des Zürcher Obergerichts im Fall Carlos (27.12.2013)
02:27 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 27 Sekunden.

Mahnende Worte

Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Jugendanwaltschaft berechtigt ist, «Carlos» für die Dauer dieser Abklärungen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen – aber nur als Übergangslösung für maximal ein halbes Jahr. Es fordert die Parteien deshalb auf, rasch eine andere Lösung zu suchen. Die Jugendanwaltschaft solle eine andere Möglichkeit suchen, um «Carlos» unterzubringen. Und «Carlos» solle seinen Widerstand gegen ein neues Gutachten aufgeben, mahnt der Richter.

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