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Fall Bonstetten kommt erneut vor Gericht (05.03.2014)
Aus Regi ZH SH vom 05.03.2014.
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Zürich Schaffhausen Fall Bonstetten: Vater soll verwahrt werden

Der Mann, der 2010 seinen 4jährigen Sohn umbrachte, muss erneut vor Gericht: Der Staatsanwalt zieht das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter.

Die Nachricht schockierte im Frühling 2010 die ganze Schweiz: Ein heute 64jähriger Mann aus Bonstetten hatte in einem Hotel in Winterthur seinen vierjährigen Sohn umgebracht. Kurz darauf wurde bekannt, dass der Vater bereits 1990 einen älteren Sohn aus einer früheren Ehe umbringen wollte.

Letztes Jahr wurde der Vater vom Bezirksgericht Winterthur wegen Mordes zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Der zuständige Staatsanwalt Pascal Gossner hatte eine lebenslängliche Strafe und eine Verwahrung gefordert. Deshalb zieht Gossner das Urteil nun ans Obergericht weiter, wie er gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigt: «Die Bestrafung als solches soll korrigiert werden. Ausserdem stelle ich den Antrag, dass eine Verwahrung ausgesprochen wird.»

Auch Vater nicht einverstanden

Der Verurteilte zieht das Urteil ebenfalls weiter, wie sein Verteidiger auf Anfrage bestätigt. Der Verteidiger hatte beim Prozess vor Bezirksgericht sieben Jahre Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung gefordert.

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