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Zürich Schaffhausen «Fall Céline» kommt vors Bundesgericht

Die junge Schaffhauserin gibt nicht auf. Sie erlitt nach der Einnahme der Antibabypille eine Lungenembolie und kämpft für Schadenersatz. Das Zürcher Obergericht hat das Begehren abgewiesen. Nun wird das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Seit fünf Jahren ist die junge Frau schwer behindert. Mitte 2008 hatte die damals 16-jährige vom Frauenarzt die Antibabypille Yasmin erhalten. Zwei Monate später erlitt sie eine Lungenembolie und durch den Sauerstoffmangel eine schwere Hirnschädigung.

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Das Bundesgericht soll grundsätzliche Fragen klären (2.6.2014)
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Céline forderte von Bayer, dem Pharmaunternehmen, das die Pille herstellt, 5,3 Millionen Franken Schadenersatz. Am 13. August 2013 hat das Bezirksgericht Zürich die Klage abgewiesen. Mitte Mai entschied auch das Zürcher Obergericht zugunsten der Herstellerfirma. Es verneinte den von der Klägerin geltend gemachten Produktemangel. Dieses Urteil will die Familie nicht akzeptieren. Gemäss ihrem Anwalt wird sich nun das Bundesgericht mit der Schadenersatzklage befassen müssen.

Anwalt Felix Rüegg geht es aber auch um Grundsätzliches, wie er gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» erklärte: «Wir haben die Auffassung, dass gestützt auf das Produktehaftpflichtrecht ein anderer Entscheid gefällt werden müsste.» Rüegg hofft, dass das Bundesgericht den Fall noch in diesem Jahr behandelt.

Die Krankenkasse der Klägerin (CSS), wollte sich einen Weiterzug ebenfalls überlegen. Wie sie sich entschieden hat, will sie am Mittwoch bekanntgeben.

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