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Zürich Schaffhausen Keine Busse fürs Elternabend-Schwänzen

Das Bezirksgericht Bülach hat am Montag ein Ehepaar freigesprochen, das einem Elternabend fernblieb. Eine Schule hatte die Eltern eines Schülers via Statthalteramt angezeigt. Sie hätten gegen das Volksschulgesetz verstossen. Dagegen erhob das Ehepaar erfolgreich Einsprache.

Die Eltern eines heute 14-jährigen Schülers waren gemäss Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Bülach wiederholt obligatorischen Anlässen der Schule unentschuldigt ferngeblieben.

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Elterngespräche sind nicht immer obligatorisch (5.9.2016)
03:12 min
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Die Schulleitung reagierte und machte die Eltern aus Jamaica und England, die beide nur gebrochen Deutsch sprechen, an einem Elterngespräch auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam. Dabei hätten die Eltern eine schriftliche Vereinbarung betreffend zukünftiger Teilnahmen an obligatorischen Schulveranstaltungen unterzeichnet. Dennoch seien sie einen Monat später erneut einem obligatorischen Elternabend unentschuldigt ferngeblieben, worauf die Schule ans Statthalteramt gelangte. Dieses sprach schliesslich eine Busse von 200 Franken pro Elternteil aus.

Dagegen erhob das Ehepaar Einsprache, und der Fall landete vor dem Bezirksgericht Bülach. Das Gericht verwarf am Montag die Argumentation des Statthalteramts und sprach sowohl die Ehefrau als auch den Ehemann vom Vorwurf der Übertretung des Volksschulgesetzes frei.

Schuld nicht bewiesen

Das Gericht fand keine Hinweise darauf, dass der besagte Elternabend tatsächlich obligatorisch war. Zumindest war dies von der Schule nicht eindeutig kommuniziert worden. Die Aussagen des Ehepaars vor Gericht seien deshalb glaubhaft gewesen: «Wir glauben Ihnen, dass Sie davon ausgingen, dass der Anlass nicht obligatorisch war», sagte der Richter. Die schriftliche Vereinbarung, die das Ehepaar unterzeichnet hatte, beziehe sich ausserdem nur auf obligatorische Anlässe.

Es liege zudem nicht am Ehepaar, seine Unschuld zu beweisen; der Staat müsse vielmehr die Schuld der Eltern beweisen. Dies könne der Staat im vorliegenden Fall jedoch nicht. Das Gericht zeigte sich auch etwas verwundert darüber, dass die Lehrerin des Sohnes im Laufe der der Untersuchung nicht befragt wurde.

«Wir haben alles richtig gemacht»

An der Verhandlung zeigte sich das Ehepaar davon überzeugt, im Recht zu sein. Dies sei der einzige Anlass der Schule gewesen, an dem sie gefehlt hätten; alle anderen Elternabende hätten sie besucht. «Wir haben alles richtig gemacht.»

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