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Zürich Schaffhausen Tipps für Gemeinden im Umgang mit Fahrenden auf Platzsuche

Plötzlich steht sie da: eine ganze Karawane von Wohnwagen mit Fahrenden aus dem Ausland. Die Menschen suchen einen Platz auf Zeit und hoffen auf Gastrecht. Wie damit umgehen? Dazu gibt es Tipps vom Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich.

Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende sind im Kanton Zürich Mangelware. Im Richtplan des Kantons Zürich von 2015 ist zwar festgehalten, dass der Kanton und die Gemeinden zusätzliche Plätze schaffen sollen. Gegangen ist seither aber noch nicht viel. Deshalb klopfen insbesondere Fahrende aus dem Ausland immer wieder bei Landbesitzern und Gemeinden an und bitten um Gastrecht.

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Hilfestellung für die Gemeinden (15.7.2016)
02:04 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden.

Gewappnet sein für alle Fälle

Um Gemeinden in solchen Situationen zu unterstützen, hat der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich (GPV) ein Merkblatt herausgegeben. Es informiert über die Rechtsgrundlagen und gibt Tipps zu Mietverträgen und weiteren Fragen. «Wir wollen Gemeinden damit Hilfestellung geben, damit sie Fahrende richtig empfangen können», umschreibt Jürg Kündig, Präsident des GPV, das Ziel.

Nürensdorf hat das Merkblatt kurzerhand an alle Kulturlandbesitzer verschickt, wie die Landzeitungen berichteten. Dort hatte es vor einem Jahr einen Wirbel um Fahrende aus Frankreich gegeben, die Land von einem Bauern gemietet hatten. Ein Wirbel, der aus der Sicht des Bauern völlig unberechtigt war, weil sich die Fahrenden an alle Abmachungen gehalten hätten.

Vorbild Kanton Aargau?

Der Kanton Aargau ist in der Standplatzfrage schon weiter. Er hat bereits eine Fachstelle für Fahrende eingerichtet und zusammen mit dem Bauernverband ein Merkblatt für Bauern herausgegeben. Und er stellt seinen Landwirten auch Mustermietverträge in Deutsch und Französisch zur Verfügung.

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