Soll jede und jeder eine eigene Steuererklärung ausfüllen, also auch verheiratete Paare oder jene in einer eingetragenen Partnerschaft? Darüber wird am 8. März abgestimmt, das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur «Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung». Bundeshausredaktor Andreas Stüdli mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was würde sich genau ändern?
Verheiratete Paare würden künftig wie unverheiratete besteuert. Jede und jeder in der Partnerschaft müsste seine Einkünfte und Vermögenswerte selbst versteuern. Alle Privatpersonen würden also unabhängig vom Zivilstand besteuert und das auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Mit diesem kompletten Systemwechsel soll die Heiratsstrafe abgeschafft werden.
Was steckt hinter dem Begriff «Heiratsstrafe»?
Dahinter verbirgt sich eine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren. Sind beide erwerbstätig in einer Ehe, werden heute in der gemeinsamen Steuererklärung die Einkommen zusammengezählt. Dadurch bezahlen verheiratete Zweiverdiener- mehr Steuern als unverheiratete Paare. Denn im Steuersystem gilt der Grundsatz der Progression; so gilt ein höherer Steuersatz, je höher das Einkommen ist.
Welchen Einfluss hätte die Individualbesteuerung auf die Steuern?
Die Individualbesteuerung würde eine Steuersenkung zur Folge haben, aber nicht in allen Fällen. In der Beratung im Parlament wurden die finanziellen Folgen auf das Steuerjahr 2026 berechnet. Insgesamt würden 630 Millionen Franken weniger eingenommen, wobei mit 500 Millionen Franken der grösste Anteil der Mindereinnahmen der Bund zu verkraften hätte.
Wer profitiert, wer verliert?
Weniger Bundessteuern werden tendenziell Ehepaare bezahlen, die ein ähnlich hohes Einkommen erzielen. Darunter auch viele Ehepaare im Rentenalter. Ehepaare in einem Einverdienermodell oder mit sehr ungleicher Einkommensverteilung werden hingegen tendenziell mehr Steuern bezahlen müssen als aktuell.
Wer kämpft dafür, wer dagegen?
Bundesrat und Parlament sind für das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Doch das Ja im Parlament fiel knapp aus, dank der Stimmen von FDP, SP, Grünen und Grünliberalen. Im Abstimmungskampf werden sie von Wirtschaftsverbänden wie Economiesuisse und dem Arbeitgeberverband sowie von Alliance F, dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, unterstützt.
Gegen die Individualbesteuerung sind die Mitte-Partei, SVP, EVP und EDU sowie der Gewerbe- und der Bauernverband. Zudem sind die Kantone dagegen, die das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung ergriffen haben.
Was passiert bei einem Nein zur Individualbesteuerung?
Bei einem Nein zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März käme es wohl zum Showdown zwischen zwei Volksinitiativen – eine von den FDP-Frauen für die Individualbesteuerung, eine von der Mitte-Partei mit einer anderen Antwort auf die Heiratsstrafe. Bei einem Ja zum Bundesgesetz – das ein indirekter Gegenvorschlag zur FDP-Initiative ist – wird diese zurückgezogen.
Bei einem Nein könnte an der Volksinitiative festgehalten werden. Dann stünde sie in Konkurrenz zur Volksinitiative der Mitte. Diese verlangt neben der üblichen Steuerrechnung für Ehepaare eine alternative Berechnung, so, als wäre das Paar unverheiratet. Und dass der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.