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Abstimmung Uri Sechs Monate Lohn trotz Abwahl?

Abgewählte Urner Regierungsmitglieder werden heute noch ein halbes Jahr weiter bezahlt. Eine Initiative will das ändern.

Darum geht es: Das Urner Stimmvolk entscheidet am 8. März über eine Initiative der Jungen SVP. Diese verlangt, dass abgewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte künftig keine Abwahlentschädigung mehr erhalten. Regierung wie auch Parlament sind klar dagegen.

Das gilt heute: Wenn ein Mitglied der Kantonsregierung nicht mehr gewählt wird, gibt es sechs Monatslöhne als Entschädigung. Auslöser für die Regelung war das Jahr 2004, als gleich zwei amtierende Regierungsräte abgewählt wurden. Die Regierung verwies damals darauf, dass eine Abwahl ohne Kündigungsfrist erfolgt und der berufliche Wiedereinstieg dadurch erschwert wird. Die Regierung schränkte aber auch ein: Wer zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Amt 62 Jahre oder älter ist, hat keinen Anspruch darauf. Seit der Einführung kam diese Regelung erst einmal zur Anwendung. Das war 2024 – als SP-Regierungsrat Dimitri Moretti nicht wiedergewählt wurde.

Porträt Dimitri Moretti
Legende: Der Erste und bisher der Letzte: Der abgewählte SP-Regierungsrat Dimitri Moretti erhielt eine Abwahlentschädigung. Keystone/ Urs Flüeler

Das will die Volksinitiative: Die Volksinitiative der Jungen SVP will an dieser Regelung rütteln. Es sei nicht nötig, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte noch ein halbes Jahr den Lohn bekommen, wenn sie nicht mehr gewählt werden. Schliesslich seien sie so bekannt, dass sie schnell wieder einen Job fänden, argumentiert die Jungpartei. Die Abgangsentschädigung von rund 90'000 Franken sei nicht mehr zeitgemäss. Zudem müsse der Kanton sparen. Es dürfe deshalb nicht sein, dass ehemalige Regierungsmitglieder mit «fürstlichen Abgangsentschädigungen» ausgestattet werden, heisst es weiter. Uri soll deshalb diesen «goldenen Fallschirm» abschaffen.

Das sagt die Regierung: Bei der betreffenden Entschädigung handle es sich nicht um eine Abgangsentschädigung, sondern um eine Abwahlentschädigung, betont die Regierung. Und sie hält an dem Argument fest, welches sie seit der Einführung der Verordnung angeführt hat: Exekutivpolitikerinnen und -politiker können nicht einfach so zurück in ihre angestammten Berufe, in denen sie während mehrerer Jahre nicht mehr tätig waren. Und sie führt an: Die Arbeit als Regierungsmitglied sei zeitintensiv. Das erschwere, während der Amtszeit andere berufliche Tätigkeiten oder Netzwerke zu pflegen. Zudem sei eine angemessene Entschädigung auch ein Ausdruck der gesellschaftlichen Wertschätzung.

Das sagen die Parteien: Das Parlament – der Urner Landrat – hat die Volksinitiative mit 52 Ja zu 6 Nein bei einer Enthaltung abgelehnt. Mitte, FDP, SP, Grüne und GLP stimmten gegen die Initiative – die SVP-Fraktion war gespalten. Gegen die Initiative spräche die Wertschätzung gegenüber dem Amt, hiess es im Rat. Für die Initiative spreche, dass sie mit 698 Unterschriften eingereicht worden sei – das zeige, dass das Anliegen auf Unterstützung stosse.

Weitere Vorlagen und Wahlen

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Neben der Initiative der JSVP kommt im Kanton Uri eine weitere Vorlage zur Abstimmung: die Teilrevision des Energiegesetzes. Dieses sieht unter anderem vor, dass für Gebäude mit einer anrechenbaren Fläche von 300 Quadratmetern eine Solarpflicht gilt. Der Landrat hat die Teilrevision mit 58 zu 0 Stimmen verabschiedet. Eine Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie ab 100 Quadratmetern wurde vom Volk im Jahr 2024 verworfen.

Zudem werden im Kanton Uri der Landammann und die Frau Landesstatthalter gewählt. Daniel Furrer (Mitte) soll Landammann werden, Céline Huber (Mitte) ist als Frau Landesstatthalter vorgesehen.

Regionaljournal Zentralschweiz, 5.2.2025, 17:30 Uhr ; 

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