- In der Schweiz soll künftig jede Privatperson einzeln besteuert werden, unabhängig von ihrem Zivilstand.
- Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Individualbesteuerung dafür sorgen, dass Verheiratete bei den Steuern weder bestraft noch bevorzugt werden.
- Von einem überparteilichen Komitee und von zehn Kantonen wurde das Referendum dagegen ergriffen.
- Deshalb wird am 8. März über die Vorlage abgestimmt.
Heute werden in der Schweiz Verheiratete sowie gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert, ihre Einkommen werden dabei zusammengezählt. Das führt dazu, dass sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat vor den Medien dargelegt, weshalb der Wechsel von der Ehepaar- zur Individualbesteuerung angezeigt sei: In vierzig Jahren seien alle Versuche gescheitert, die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren zu korrigieren, sagte Keller-Sutter. Verschiedene Modelle seien geprüft worden, aber keines sei mehrheitsfähig gewesen. Die neue Vorlage schaffe zudem Anreize für mehr Erwerbsarbeit.
Das sind die Argumente für die Vorlage:
Einkommen der Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener würden derzeit tendenziell zu hoch besteuert, sagte Keller-Sutter dazu. Individuelle Einkommenssteuern könnten diese Personen dazu motivieren, mit einem höheren Pensum zu arbeiten oder eine Stelle anzunehmen. Das würde der Wirtschaft mehr Arbeitskräfte bringen.
Bei Bund, Kantonen und Gemeinden
Füllt jede Person eine eigene Steuererklärung aus und versteuert Einkommen und Vermögen für sich selbst, würde die Heiratsstrafe ebenso fallen wie der Heiratsbonus. Denn individuell besteuern müssten nach einem Ja zu der Vorlage nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden.
Dank einer Anpassung der Steuertarife müsste eine Mehrheit bei einem Ja weniger oder gleich viel direkte Bundessteuern bezahlen wie heute. Ob das der Fall ist, hängt von der Aufteilung der Einkommen unter den Partnerinnen und Partnern ab. Profitieren dürften jene, die die Heiratsstrafe bei den Bundessteuern am stärksten trifft.
Darum geht es:
Es sind Verheiratete mit in etwa gleich hohen Einkommen sowie Pensionierte. Tendenziell mehr Bundessteuer dürfte hingegen bei jenen fällig werden, die heute privilegiert sind, namentlich Paare mit sehr ungleichen oder einem Einkommen. Dieser Verheirateten-Tarif würde mit der Individualbesteuerung fallen.
Da der Steuertarif angepasst wird, sind auch Unverheiratete von der Reform betroffen. Mehr Geld dem Fiskus abliefern müssen sie vor allem, wenn sie hohe Einkommen haben. Insgesamt dürfte die direkte Bundessteuer mit der Individualbesteuerung weniger Geld einbringen; 2026 wären es 630 Millionen Franken weniger.
Zeit bis 2032
Wie sich der Systemwechsel in den Kantonen und Gemeinden auswirkt, hängt davon ab, wie diese die neuen Vorgaben vom Bund umsetzen. Sie haben dafür Zeit bis 2032. Spätestens ab dann soll nach einem Ja individuell besteuert werden.
Die administrative Belastung für die Kantone und Gemeinden – ein Argument der Gegnerschaft – durch zusätzliche Steuerdossiers von Eheleuten mag Keller-Sutter nicht gelten lassen. Es könne nicht angehen, dass auf eine Steuerentlastung verzichtet werde, nur weil sie zu umständlich sei, sagte sie. Ebenso werde die Digitalisierung hier Entlastungen bringen.