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Kantonale Abstimmung Keine Definition der Ehe zwischen Mann und Frau in der Verfassung

Die Volksinitiative der EDU «Zum Schutz der Ehe» hatte im Kanton Zürich nicht den Hauch einer Chance: Fast 81 Prozent lehnten das Begehren ab. Dieses wollte in der Kantonsverfassung festschreiben, dass die Ehe ausschliesslich für heterosexuelle Paare gilt.

Umsetzung Kulturland-Initiative

Kanton Zürich: Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 29. Februar 2016, Umsetzung der Kulturlandinitiative)

  • JA

    41.0%

    157'258 Stimmen

  • NEIN

    59.0%

    226'080 Stimmen

Initiative «Schutz der Ehe»

Kanton Zürich: Kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe»

  • JA

    19.1%

    75'362 Stimmen

  • NEIN

    80.9%

    319'501 Stimmen

In keinem einzigen der 182 Zürcher Wahlkreise ist das Anliegen der EDU unterstützt worden. Gerade einmal 19,1 Prozent stimmten für die Initiative.

Ein Brautpaar posiert am Seeufer.
Legende: Der Versuch, die Ehe einzig als Verbindung zwischen Mann und Frau festzuschreiben, ist gescheitert. Keystone

Das Resultat fiel damit deutlicher aus, als die Initianten erwartet hatten. Immerhin hatte die SVP als stärkste Partei im Kanton Zürich das Anliegen unterstützt. Die EDU wollte mit ihrer Initiative verhindern, dass die traditionelle Ehe durch das Konkubinat oder durch die Öffnung für Homosexuelle und für Polygamie, «wie wir sie im Islam haben», gefährdet wird.

Eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Zürich teilt diese Auffassung nicht und lehnt die Volksinitiative klar ab. Zuvor hatten schon Regierungsrat und Kantonsrat das Begehren zur Ablehnung empfohlen. Sie sei unnötig, da die Ehe bereits im Bundesrecht geregelt ist, das über dem kantonalen Recht steht, lautete ihr Hauptargument.

Video
Kulturland im Kanton Zürich erhält keinen besseren Schutz
Aus News-Clip vom 27.11.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.

Kulturland erhält keinen besseren Schutz

Die zweite Vorlage aus dem Kanton Zürich betrifft die Umsetzung der Kulturlandinitiative. Vier Jahre nach dem Ja zur gleichnamigen Volksinitiative der Grünen wollten die Stimmberechtigten nichts mehr von einem griffigen Schutz für fruchtbares Ackerland wissen. Nur 41 Prozent sprachen sich im zweiten Anlauf für die Änderung des Bau- und Planungsgestzes aus.

Die Gegner der Umsetzungs-Initiative hatten argumentiert, das Anliegen der Kulturlandinitiative sei bereit im kantonalen Raumplanungsgesetz berücksichtigt worden. Die Grünen wollten dagegen festschreiben, dass ackerfähiges Kulturland nur überbaut werden darf, wenn gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Nun sind sie mit ihrem Anliegen überraschend klar gescheitert.

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