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Nachrichtendienst-Gesetz Einmütiges Ja zum neuen Nachrichtendienst-Gesetz

Der Nachrichtendienst des Bundes erhält künftig erheblich grössere Überwachungsbefugnisse. Das Stimmvolk hat das neue Nachrichtendienst-Gesetz deutlich mit 65,5 Prozent angenommen.

Nachrichtendienstgesetz

Eidg. Vorlage: Bundesgesetz über den Nachrichtendienst

  • JA

    65.5%

    1'458'827 Stimmen

  • NEIN

    34.5%

    768'533 Stimmen

Der Nachrichtendienst darf künftig Telefongespräche abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen. Das Stimmvolk hat das neue Nachrichtendienst-Gesetz mit 65,5 Prozent Ja gutgeheissen.

Terrorangst hat neuem Gesetz Schub verliehen

Am deutlichsten stimmte der Kanton Waadt mit rund 74 Prozent zu, es folgt Nidwalden mit rund 70 Prozent. In Luzern, Zug und Obwalden sagten 69 Prozent Ja, in Freiburg 67 Prozent. Die tiefste Zustimmung erhielt das neue Gesetz im Kanton Basel-Stadt mit 55 Prozent.

Video
Analyse Longchamp zur Zustimmung des Nachrichtendienst-Gesetzes
Aus SRF News vom 25.09.2016.
abspielen. Laufzeit 54 Sekunden.

Das Ja falle damit höher aus als erwartet, sagte Politologe Claude Longchamp im SRF-Abstimmungsstudio. Denn mit «der Terrordiskussion in Europa ist ein neues, hoch emotionales Phänomen zum Abstimmungskampf dazu gekommen.»

SRF-Inlandredaktor Samuel Burri doppelt nach: «Es ist wohl der Zeitgeist, der dem Nachrichtendienst-Gesetz zum Durchbruch verholfen hat: Laufend hören wir von Terror bzw. Terrorgefahr in der westlichen Welt. Das weckt ein mulmiges Gefühl.»

Die Hoffnung sei, dass der Nachrichtendienst mit mehr Mitteln mögliche Angriffe auf unser Land verhindere – obwohl man nicht belegen könne, dass mehr Überwachung, mehr Sicherheit bedeute, hält Burri fest.

Parlament will sich gegen neue Bedrohungen wappnen

Resultate

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Legende: BFS

Die Abstimmungsergebnisse nach Bezirken und Kantonen finden Sie auf der Site des Bundesamtes für Statistik. >>

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält nun erheblich mehr Kompetenzen. Bisher durfte er Personen nur in der Öffentlichkeit beobachten. Künftig darf er Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen, in Computer eindringen und Ortungsgeräte verwenden.

Das Gesetz ermöglicht dem Nachrichtendienst auch die sogenannte Kabelaufklärung, die Auswertung von Daten aus der Internetkommunikation. Ins Visier des Dienstes könnte dadurch geraten, wer bestimmte Begriffe in E-Mails erwähnt.

Gegen das verschärfte Gesetz hatte das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» das Referendum ergriffen. Verschiedene Organisationen haben sich mit Vertretern von Grünen und SP gegen die Vorlage gestellt. Die Gegner befürchten bei einem Ja eine «Totalüberwachung».

Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments sind dageben überzeugt, dass neue digitale Technologien und vor allem die Möglichkeiten des Internets ein neues Gesetz notwendig gemacht haben.

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