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Kampf gegen Armut «Arbeit ist der beste Schutz, aber...»

Neben dem Staat soll die Wirtschaft vermehrt im Kampf gegen Armut in der Schweiz mithelfen. Das fordert eine nationale Konferenz in Biel. Doch wo sehen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten? Und wo liegen heute die Grenzen für ein verstärktes Engagement?

Das Armutsrisiko: Arm sind in der Schweiz häufig alleinerziehende Mütter, Menschen mit einer tiefen Schulbildung oder fehlender beruflicher Qualifikation sowie Flüchtlinge und Asylsuchende. Kurz gesagt: All jene, die es schwer haben im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.

Die Schlussfolgerung: «Arbeit ist der beste Schutz vor Armut», sagt Martin Kaiser, Leiter Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Die Arbeitgeber seien sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst.

Die Tradition: Ueli Büchi, zuständig für Berufsbildungspolitik beim Baumeisterverband, verweist auf die jahrzehntelange Tradition der Integration im Bauhauptgewerbe: Es geht um Mitarbeitende aus dem Ausland oder schwächere Schulabgänger in der Schweiz, die nach dem Abschluss direkt in die Wirtschaft eintreten. Diese Menschen würden auch mit gezielten Aus- und Weiterbildungsangeboten gefördert.

Die Hürden: Prinzipiell sind die Baumeister bereit, noch mehr zu tun, wie Büchi sagt. Der Spielraum sei allerdings sehr begrenzt: Denn oftmals benötigten Personen mit Schwierigkeiten ein längeres Praktikum: «Der Gesamtarbeitsvertrag lässt maximal nur ein zweimonatiges Praktikum pro Kalenderjahr zu. Wenn es mehr braucht, müssen wir andere Lösungen finden.»

Das Dilemma: Die Gewerkschaften wollen verhindern, dass mit vielen und langen Praktika einfach billige Arbeitskräfte rekrutiert werden. Dass also Lohndumping stattfindet. Da bleibt abzuwarten, ob es Arbeitgebern und Gewerkschaften gelingt einen Kompromiss zu finden, der beiden Anliegen gerecht wird.

Die Bürokratie: Ein weiteres Thema ist der administrative Aufwand. Denn gerade wenn es darum geht, Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene einzustellen, müssen sich Arbeitgeber auf einige bürokratische Hürden gefasst machen. Es gibt ein aufwändiges Bewilligungsverfahren, viele Formulare sind auszufüllen.

Die Sonderabgabe: Wenn Arbeitgeber dann einen Asylsuchenden einstellen, müssen sie dafür sorgen, dass der Bund einen Teil des Lohnes als gesetzlich vorgeschriebene Sonderabgabe erhält. Dass das auf viele Unternehmer nicht gerade motivierend wirkt, hat in der Zwischenzeit auf die Politik erkannt. Es ist geplant, das Verfahren mit einer Revision des Ausländergesetzes zu vereinfachen und die Sonderabgabe abzuschaffen.

Das Coaching: Wenn Unternehmen mehr armutsbetroffene Menschen einstellen sollen, müssten staatliche Stellen unterstützend zur Seite stehen, findet auch Ludwig Gärtner, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Es brauche etwa Ansprechpartner oder Coaching-Angebote: «Wenn die Firmen sich auf einen Jugendlichen mit möglichen Problemen einlassen, müssen sie sich auf diese Hilfe verlassen können. Denn Betriebe sind keine Sozialdienste.»

Beim Thema Armutsbekämpfung besteht also durchaus auf verschiedenen Seiten die Bereitschaft, verstärkt etwas zu tun. Der Praxistest steht noch bevor.

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