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Asylzentren in der Schweiz Tessin will keine problematischen Asylsuchenden – wie weiter?

Kanton und Gemeinden wehren sich vorerst erfolgreich gegen ein Bundesprojekt im Südtessin. Vom Tisch ist es noch nicht.

Im Herbst wurde das Bundesasylzentrum für auffällige Migranten in Les Verrières im Kanton Neuenburg wegen Problemen geschlossen. Als Alternative wollte das Staatssekretariat für Migration (SEM) diese Personen in Solothurn und im Tessin unterbringen.

Doch im Tessin regte sich Widerstand. Die betroffenen Gemeinden verlangten das Gespräch mit dem Bund – dieses hat inzwischen stattgefunden.

Luca Pagani
Legende: Luca Pagani, Gemeindepräsident von Balerna, am 24. Mai 2024 an der Medienkonferenz anlässlich der Einweihung des neuen Bundesasylzentrums Pasture im Tessin. Keystone/Ti-Press/Pablo Gianinazzi

Luca Pagani, Gemeindepräsident von Balerna, zeigt sich zufrieden: «Wir haben uns immer dagegen gewehrt, diese Asylbewerber dauerhaft hier unterzubringen. Es handelt sich um Personen, die wiederholt straffällig werden. Der letzte Fall, den wir nach Bern gemeldet haben, betraf einen Asylbewerber mit über 30 Polizeieinsätzen.»

Auf Eis gelegt, aber nicht begraben

Ganz vom Tisch ist das Projekt allerdings nicht. Vielmehr wurde ein Marschhalt vereinbart. Das Staatssekretariat für Migration legt das Pilotprojekt fürs Südtessin nun vorerst auf Eis. Gemeinsam mit Kanton und Gemeinden sollen nun Massnahmen definiert werden, die bei Regelverstössen greifen.

Asylsuchende (Symbolbild)
Legende: Keystone/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

«Es gehe darum, rechtlich zu prüfen, inwieweit der Kanton Disziplinarmassnahmen ergreifen und die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern einschränken kann, wenn sie für Unruhe sorgen», erklärt der Tessiner Regierungspräsident Norman Gobbi gegenüber RSI.

Ein weiteres Treffen zwischen Tessiner Vertretern und dem Bund ist für Ende April geplant. Dann wird entschieden, ob das Pilotprojekt im Tessin im Sommer zustande kommt.

Bewegungsfreiheit in Asylzentren – Dauerthema

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Die Tessiner Kritik am Pilotprojekt des Bundes richtet sich vor allem gegen die Absicht, bereits negativ aufgefallenen Asylsuchenden die gleichen Ausgangsmöglichkeiten beziehungsweise Regelstrukturen zu gewähren wie normalen Asylsuchenden. Die Standortgemeinden befürchten dadurch negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft etwa durch Kriminalität und Suchtprobleme.

Die Ausgangszeiten in Bundesasylzentren sind klar geregelt und die Türen bleiben in der Nacht in der Regel geschlossen. Der Ausgang kann nach Auskunft des SEM eingeschränkt werden, wenn sich Asylsuchende nicht an die Regeln halten. Das gilt für alle Asylsuchenden gleichermassen.

Grundsätzlich ist ein Asylzentrum aber kein Lager oder Gefängnis, wo der Bund Renitente einfach einsperren kann. Auch dann nicht, wenn sie schwierig sind oder Betrieb des Asylzentrums erheblich stören. Rechtlich gilt für die Asylsuchenden, was für alle anderen im Land auch gilt: Wer sich etwas zu Schulden kommen lässt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Bis dahin bleiben Betroffene unter Umständen im Asylzentrum.

Heute Morgen, 20.02.2026, 06:02 Uhr

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