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Flughafenangestellte bleiben ausgesperrt
Aus Schweiz aktuell vom 03.02.2016.
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Schweiz Ausgesperrte Genfer Flughafenmitarbeiter wehren sich

35 Fluggepäckmitarbeiter am Flughafen Genf dürfen seit Ende Jahr nicht mehr an ihren Arbeitsplatz. Aus Sicherheitsgründen, sagen die Behörden. Was ihnen genau vorgeworfen wird, wissen sie aber bis heute nicht. Nun haben zwölf Betroffene einen Anwalt eingeschaltet.

Kurz vor Weihnachten wurde über 30 Angestellten am Flughafen Genf der Zutrittsbadge für das Rollfeld gesperrt. Die Massnahme erfolgte aus Sicherheitsüberlegungen, begründete die Kantonspolizei die Massnahme nach einer Überprüfung der Mitarbeiter. In der Vergangenheit waren möglicherweise radikalisierte Muslime am Flughafen tätig.

Zwei Gepäckarbeiter mit gelber Warnweste beladen von Hand ein Flugzeug mit Gepäck, das auf einem Wagen liegt
Legende: 35 Fluggepäckmitarbeiter am Flughafen Genf haben ihre Stelle verloren und dürfen nicht mehr an ihren Arbeitsplatz. SRF

Am Morgen vor verschlossener Tür

Auch über einen Monat später können die betroffenen Gepäckarbeiter noch immer nicht an ihren Arbeitsplatz auf dem Rollfeld. Einer von ihnen ist Mohamed, der seit sieben Jahren am Flughafen Genf arbeitet: «Ich kam am 23. Dezember um 5 Uhr auf den Flughafen, aber mein Badge funktionierte nicht mehr. Ich musste ihn dann dem Sicherheitspersonal übergeben», erzählt er in «Schweiz Aktuell».

Schwierige Aufgabe für den Anwalt

Seither kann er wie die anderen 34 Betroffenen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, was faktisch einer Entlassung gleichkommt. Denn sie waren temporär beschäftigt und erhalten nun auch keinen Lohn mehr.

Zwölf der ehemaligen Flughafenmitarbeiter wollen sich nun wehren und haben sich einen Anwalt genommen. Doch das ist gar nicht so einfach. Der Genfer Anwalt Pierre Bayenet sagt, es fehle ihm und seinen Mandanten an Informationen, was ihnen genau vorgeworfen werde.

Französische Polizei informierte Genf

Stellung zum Fall nimmt im Kanton Genf nur der Sicherheitsdirektor Pierre Maudet. Er begründet ihn mit Informationen durch die französische Polizei nach den Terroranschlägen in Paris vom 13. November letzten Jahres. Worum es dabei genau geht, will er aber nicht sagen. «Wir wissen gewisse Sachen. Genug, um uns eine Meinung zu bilden und die Sicherheit ernst zu nehmen.»

Anwalt Bayenet dagegen spricht von einem willkürlichen Entscheid: «Wenn ein solcher Entscheid getroffen wird, dann muss die Person wissen, was ihr genau vorgeworfen wird. Und sie muss dazu Stellung nehmen können.»

Kaum Chancen auf Wiederanstellung

Doch bis heute hätten er und seine Mandaten noch keinen Zugang zu Informationen. Laut der französischen Polizei könne es bis zu anderthalb Jahre dauern, bis sie Einsicht erhielten in die über sie gesammelten Daten.

Der betroffene Mohamed hofft zwar, dass er irgendwann wieder am Flughafen Genf arbeiten kann. Doch die Chancen sind gering, dass die Behörden zurückkrebsen: Denn ihrer Ansicht nach macht das Arbeitsverbot den Flughafen sicherer. Sie stützen ihren Entscheid auf den nationalen Sicherheitsplan für die Flughäfen.

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