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Referendum gegen BÜPF gescheitert
Aus Tagesschau vom 07.07.2016.
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Schweiz Bahn frei für Staats-Trojaner

Genügend Unterschriften hatte das Referendums-Komitee gegen das Überwachungsgesetz eigentlich gesammelt. Doch es gelang nicht, dass die Gemeinden rechtzeitig genügend Unterschriften beglaubigten. Damit steht dem Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) nichts mehr im Weg.

Das Referendumskomitee gegen das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) muss eine herbe Niederlage einstecken: Obwohl es insgesamt 55'400 Unterschriften – nötig wären 50'000 – sammelte, kommt das Referendum wohl nicht zustande. Bis Donnerstag kamen aus den Gemeinden nämlich nur 45'240 beglaubigte Unterschriften zurück. «Das BÜPF könnte somit wie von der Bundesversammlung verabschiedet in Kraft treten», schreibt das Komitee in einem Communiqué.

Für die Jungparteien und Organisationen, die hinter dem Referendum stehen, sei dies eine gewaltige Enttäuschung. Am Einsatzwillen und an der Entschlossenheit der vielen Unterschriftensammler habe es sicher nicht gelegen. Auch den Gemeinden macht das Komitee keinen Vorwurf: Sie hätten sich in der hektischen Schlussphase kooperativ gezeigt und speditiv gearbeitet.

Mitglieder des Referendumkomitees an einer Pressekonferenz
Legende: Zu schlecht organisiert, zu schlechtes Wetter: Die Gründe für das Scheitern des Referendums seien vielfältig. Keystone

Die Gründe des Scheiterns

Dem Komitee habe es aber an Erfahrung gefehlt: So sei es nicht gelungen, sich rasch genug zu organisieren und schlagkräftig aufzustellen. Dadurch sei in der Startphase wertvolle Zeit verloren gegangen. Zudem habe das Wetter eine Rolle gespielt: Anhaltende Regenfälle in der Hauptphase hätten die Unterschriftensammlungen erschwert.

Weitere Faktoren seien Verzögerungen und Zustellprobleme im Beglaubigungsprozess sowie das vorzeitige Verkünden eines Scheitern des Referendums gewesen. Letzteres erfolgte ausgerechnet durch einen wichtigen Exponenten aus dem eigenen Lager, den Jungsozialisten.

Mit Trojanern gegen Kriminelle

Das Parlament hatte das revidierte BÜPF in der Frühjahrssession gutgeheissen. Damit soll die Überwachung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung angepasst werden.

Neu dürften die Strafverfolgungsbehörden Trojaner in Computer einschleusen, um beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Die Gegner halten das für unverhältnismässig und gefährlich. Das Gesetz schränke die Grund- und Freiheitsrechte ein.

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