Strafgefangene, die ihren festen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, müssen heute keine obligatorische Krankenversicherung haben. Ihre Arztkosten übernehmen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Kantone und der Bundesrat wollen das ändern. Auch Gefangene sollen verpflichtet werden, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Im Ständerat allerdings kam diese Ausdehnung der Versicherungspflicht nicht gut an.
Wer zahlt im Krankheitsfall?
Für etwa ein Drittel der Gefängnisinsassen – rund 2300 Personen – ist eine Krankenversicherung nicht obligatorisch. Dennoch haben sie ein Anrecht auf medizinische Versorgung. Die Kantone übernehmen diese Kosten, sagt Karin Kayser-Frutschi, Präsidentin der Konferenz der kantonalen Justizdirektorinnen und -direktoren: «Heute ist aber unklar, wer in bestimmten Fällen zuständig ist und wie die Kosten abgewickelt werden. Genau diese Lücke soll geschlossen werden.»
Deshalb würden oft verschiedene Stellen von Justiz-, Gesundheits- oder Sozialhilfebehörden die Behandlungskosten tragen. Mit einer einheitlichen Regelung im Krankenversicherungsgesetz müssten sich alle Kantone an dieselben Vorgaben halten. «Die Krankenversicherungen sind bewusst national organisiert. Wir könnten uns diesen anschliessen und die Deckung der Kosten würde über diese Versicherungen laufen.»
Baume-Schneiders Appell verhallt
Im Namen des Bundesrats unterstützte SP-Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider das Anliegen und versuchte, den Ständerat von der Ausdehnung der Krankenversicherung auf alle Inhaftierten zu überzeugen. Mit einer Krankenversicherung müssten wohnungslose Strafgefangene gleich behandelt werden wie alle anderen Menschen in der Schweiz.
Das schreibt auch die Bundesverfassung vor. Neu würden sie auch eine Prämie für die Krankenkasse bezahlen und dies aus ihrer eigenen Tasche. Doch niemand kam der Bundesrätin zu Hilfe. Auch die linke Ratsseite hielt ein Votum dafür nicht für angebracht.
Für die Gegner der Anpassung legte Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller die Argumente dar: «Diese Personen halten sich ausschliesslich aufgrund des Strafvollzugs in der Schweiz auf und sie haben weder die Absicht noch die Perspektive, sich hier niederzulassen.»
Bei Nichtbezahlung der Prämien ist es für Versicherer faktisch unmöglich, offene Forderungen einzutreiben.
Das Eintreiben der Versicherungsprämie wäre nahezu unmöglich, weil Straftäter ohne festen Wohnsitz in der Schweiz meistens nur für einige Monate in die Krankenversicherung aufgenommen würden, so Häberli-Koller: «Bei Nichtbezahlung der Prämien ist es für Versicherer faktisch unmöglich, offene Forderungen einzutreiben. Insbesondere, wenn die betroffene Person nach Verbüssung der Strafe die Schweiz verlässt.»
Diese Argumente überzeugten die bürgerliche Mehrheit klar. Bundesrätin Baume-Schneider musste eine zünftige Niederlage einstecken, nicht ohne vorher noch die mangelnde Begeisterung für dieses Projekt zu bedauern.
Die obligatorische Krankenversicherung für Gefangene ohne festen Wohnsitz in der Schweiz wurde vom Ständerat im Eiltempo deutlich abgelehnt. Auch der Nationalrat wird sich noch dazu äussern.