Das sind die Kritikpunkte: Mehrere linke Parteien und Menschenrechtsorganisationen haben gegen Änderungen des Berner Polizeigesetzes Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht. Folgendes verstosse gegen Grundrechte:
- Automatische Fahrzeugfahndung: Der Kanton Bern scannt die Kennzeichen vorbeifahrender Autos und gleicht sie automatisch mit Datenbanken ab. «Das könnte zu einer Massenüberwachung führen», sagt Selma Kuratle von den «Demokratischen Jurist*innen der Schweiz» (DJS) Bern.
- Körperkameras: Berner Polizisten filmen mit Körperkameras, wenn jemand vor ihren Augen eine Straftat begeht. Obwohl theoretisch auch Polizeigewalt dokumentiert werden könnte, ist der DJS kritisch: «Bei der Berner Regelung ist zu wenig klar, wer wann und wie filmen darf», sagt Kuratle.
- Zwangsvideoüberwachung in den Gemeinden: Der Kanton Bern möchte Videoüberwachungen von «Hotspots» anordnen können – auch gegen den Willen der Gemeinde. Laut Beschwerdeführern verletzt das die Gemeindeautonomie.
Das sagte das Bundesgericht in einem Leitentscheid: Im Luzerner Polizeigesetz hat das Bundesgericht die Bestimmung zur automatischen Fahrzeugfahndung aufgehoben. Es ist der Meinung, dass die Kantone gar nicht zuständig sind, sondern der Bund eine gesetzliche Grundlage für die Fahrzeugfahndung im Bereich der Strafverfolgung schaffen müsste. Die Berner Sicherheitsdirektion ist der Meinung, dass sich ihr Gesetz vom Luzerner Polizeigesetz erheblich unterscheide. Eine Einschätzung, die auch der Polizeirechtsexperte Benjamin Schindler von der Universität St. Gallen grundsätzlich teilt: «Die Berner Regelung dient auch der Kriminalprävention – und hierfür sind die Kantone zuständig.»
So sind die Erfolgsaussichten: Etwas pessimistischer – aus Sicht des Kantons – ist Schindler in Bezug auf Körperkameras. «Die Berner Regelung sieht den Einsatz von Körperkameras nur zur Dokumentation von Straftaten vor – nicht zur Prävention oder zur Aufzeichnung von Polizeieinsätzen. Damit bewegt sie sich in einem Bereich, der abschliessend durch das Strafprozessrecht des Bundes geregelt ist.» Weniger problematisch findet Schindler die Videoüberwachungspflicht: Die Gemeinden im Kanton Bern hätten im Unterschied zu anderen Kantonen in Polizeiangelegenheiten ohnehin wenige Kompetenzen.
Deshalb landen Polizeigesetze immer wieder vor Bundesgericht: Laut Schindler greifen polizeiliche Massnahmen erheblich in Grundrechte ein und sind auch politisch stark umstritten. «Auf der einen Seite besteht die Angst vor einem übergriffigen Polizei- und Überwachungsstaat – auf der anderen Seite die Befürchtung, dass der Polizei die Instrumente fehlen, um die Kriminalität wirksam zu bekämpfen.» Hinzu kämen seit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung 2011 schwierige Abgrenzungsfragen: Die kantonale Kriminalprävention lasse sich von der eidgenössisch geregelten Strafverfolgung im praktischen Polizeialltag nicht eindeutig trennen.
So geht es weiter: Weil sich die Bundesrichterinnen und Bundesrichter uneinig sind, werden sie sich öffentlich beraten. Am Ende wird abgestimmt und das Urteil mündlich verkündet. Sollte das Bundesgericht eine oder mehrere Bestimmungen aufheben, müsste die Berner Polizei die entsprechende Praxis stoppen.