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Berufungsprozess Die Schweiz macht Ousman Sonko den Prozess – nicht wie Schweden

Die Schweiz verfolgt den ehemaligen gambischen Innenminister, gestützt auf das Weltrechtsprinzip, das auch Schweden verpflichtet. Warum also haben die schwedischen Behörden 2016 nicht zugegriffen, als Ousman Sonko sich im Land aufhielt?

Vor knapp zwei Jahren hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Ab dem 30. März beginnt der Berufungsprozess.

Sibilla Bondolfi

Gerichtskorrespondentin

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Sibilla Bondolfi ist seit 2023 Gerichtskorrespondentin von Radio SRF. Davor hat sie für den zehnsprachigen Online-Dienst Swissinfo gearbeitet. Sie ist promovierte Juristin im Bereich Verfassungsrecht und Menschenrechte.

Warum findet der Prozess in der Schweiz statt?

Als Sonko 2016 beim damaligen Präsidenten Gambias in Ungnade fiel, floh er nach Schweden und stellte dort ein Asylgesuch. Da er als ehemaliger gambischer Innenminister noch über ein von der Schweizer Botschaft ausgestelltes Schengen-Visum verfügte, bat Schweden die Schweiz, das Asylverfahren zu übernehmen. 2017 lebte Sonko deshalb in einem Schweizer Asylzentrum.

Der Fall Ousman Sonko

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Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat Ousman Sonko 2024 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte Sonko Berufung ein. Ab dem 30. März beginnt der Prozess vor der Berufungskammer. Die Liste der mutmasslichen Straftaten umfasst Mord, schwere Körperverletzung, Lebensgefährdung und andere Straftaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie sollen zwischen Januar 2000 und September 2016 unter dem gambischen Diktator Yahya Jammeh begangen worden sein. Sonko war in dieser Zeit zunächst Mitglied der Armee, dann Polizeichef und von 2006 bis 2016 Innenminister.

Damit waren die Bedingungen gemäss Schweizer Strafgesetzbuch erfüllt, wonach die Schweiz Taten im Ausland verfolgen darf, sofern sich der Beschuldigte in der Schweiz aufhält und nicht ausgeliefert wird. Nach der Abwahl des Langzeitherrschers Yahya Jammeh war Gambia mit Justizreformen beschäftigt und überliess der Schweiz deshalb die Strafverfolgung – unter gleichzeitiger Zusicherung der Zusammenarbeit.

Was ist das Weltrechtsprinzip?

Schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit können von jedem Staat verfolgt werden. Dieses sogenannte Weltrechts- oder Universalitätsprinzip wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in internationale Konventionen aufgenommen. Damit sollte verhindert werden, dass Schwerstverbrecher durch Flucht straflos bleiben – wie einst zahlreiche NS-Täter in Südamerika.

Eine junge Disziplin

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Erstmals festgeschrieben wurde das Weltrechtsprinzip 1949 in den Genfer Konventionen. Die Schweiz verankerte es 1968 im Militärstrafrecht und 2011 auch im Strafgesetzbuch. Seither ist in der Regel die Bundesanwaltschaft für entsprechende Verfahren zuständig. Weil das Weltrechtsprinzip relativ jung ist, existiert bislang nur wenig Rechtsprechung. In der Schweiz hat die Bundesanwaltschaft in bisher vier Verfahren Anklage eingereicht. Zwei Verfahren mussten eingestellt werden – jenes gegen den ehemaligen algerischen Verteidigungsminister Khaled Nezzar und jenes gegen den ehemaligen syrischen Offizier und Vizepräsidenten Rifaat Al Assad –, weil die Beschuldigten vor der Fällung eines Urteils verstarben. Zwei Fälle – jene von Ousman Sonko und Alieu Kosiah – kamen vor Gericht, sind aber noch nicht letztinstanzlich abgeschlossen. Der ehemalige liberianische Militärkommandant Alieu Kosiah wurde von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts wegen Kriegsverbrechen verurteilt; die Berufungskammer verurteilte ihn zusätzlich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob die Schweiz auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden kann, die vor 2011 begangen wurden.  

Quelle: EDA und Bundesanwaltschaft

Müssen oder dürfen Staaten Verbrechen ahnden?

Wer dem Weltrechtsprinzip mit Ratifikation internationaler Abkommen zustimmt, verpflichtet sich eigentlich, Völkerstraftaten immer und überall zu verfolgen. Nicht alle Staaten haben allerdings diesen Verfolgungszwang in ihrem nationalen Recht umgesetzt. Vor allem westeuropäische Staaten haben das gemacht – sie gelten deshalb zunehmend als valable Alternative zum Internationalen Strafgerichtshof.

Internationaler Strafgerichtshof

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Auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – allerdings ohne universelle Zuständigkeit. Das Gericht in Den Haag kann nur Taten ahnden, die seit seiner Gründung im Jahr 2002 entweder auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats oder durch dessen Staatsangehörige begangen wurden. Zudem wird der IStGH nur dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht in der Lage oder nicht willens sind, diese Verbrechen zu verfolgen. Da der Gerichtshof keine eigenen Polizeiorgane besitzt, ist er für Festnahmen und Ermittlungen vollständig auf die Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten angewiesen.

Quelle: Bundesamt für Justiz

Was heisst «immer und überall»?

Das hängt davon ab, wie ein Staat das Weltrechtsprinzip in seinem nationalen Recht ausgestaltet. Belgien formulierte zunächst ein totales Universalitätsprinzip. Als das Land mit Anzeigen überrannt wurde, beschränkte es die Zuständigkeit auf Fälle, in denen sich der Täter in Belgien aufhält. Die Schweiz folgte diesem Ansatz.

Wie erfährt die Schweiz, dass sie einem Kriegsverbrecher den Prozess machen muss?

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden werden üblicherweise durch die Migrationsbehörden, die Nachrichtendienste oder durch eine Polizeibehörde über die Anwesenheit eines mutmasslichen Kriegsverbrechers in der Schweiz informiert. Zuweilen erhalten sie auch Hinweise von Nichtregierungsorganisationen, Angehörigen der Diaspora oder durch Medienberichte.

Eine Frau wird vor dem Gericht interviewt
Legende: Die Tochter des getöteten Politaktivisten «Solo» Sandeng zeigte sich am 15. Mai 2024 in Bellinzona erleichtert über den Schuldspruch. KEYSTONE/Ti-Press/Maria Linda Clericetti

Warum hat Schweden Sonko nicht verhaftet?

Schweden hat das Weltrechtsprinzip im nationalen Recht verankert. Es hätte Sonko 2016 verhaften und ihm den Prozess machen können – oder sogar müssen –, als er sich in Schweden aufhielt. Die schwedischen Behörden wollen auf Anfrage von SRF keine Gründe angeben. Man kann deshalb nur spekulieren. Möglicherweise wollte Schweden Sonko während der Flüchtlingskrise möglichst schnell loswerden und erkannte die Brisanz nicht.

Echo der Zeit, 22.3.2026, 18 Uhr ; 

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