Wie spielte sich die Bluttat ab? Gemäss Anklage war das Vorgehen des Tatverdächtigen skrupellos. Ende August 2023 betrat er bewaffnet die Zürcher Milieubeiz Lugano-Bar im Langstrassenquartier. Er besprühte den Barkeeper unvermittelt mit Pfefferspray und stach dann mit einem 13 Zentimeter langen Messer mindestens siebenmal auf ihn ein. Das Opfer hatte keine Chance. Mit schwersten Verletzungen unter anderem an Lunge, Niere und Milz verblutete es noch vor Ort. Rund zwei Monate später wurde der Tatverdächtige verhaftet.
Wie kam es zur brutalen Tat? Die Staatsanwaltschaft hat sich bislang vor Gericht noch nicht geäussert, die Anklageschrift zeichnet aber das Bild eines Mannes, der sich in eine fixe Idee hineingesteigert und danach gezielt getötet hat. Demnach hielt sich der heute 56-Jährige im Sommer 2023 fast täglich im Langstrassenquartier auf. Er suchte nach einer Frau mit dem Namen «Debora» und einem Kind, von dem er ausging, dass es sein eigenes ist. Er vermutete die beiden im Umfeld der Lugano-Bar, seine Nachforschungen blieben jedoch erfolglos. Der Ungar habe deshalb die Überzeugung entwickelt, Mitarbeiter und Personen aus dem Umfeld der Lugano-Bar würden ihn bewusst täuschen und bei seiner Suche behindern. So sei es dann zur verhängnisvollen Tat gekommen.
Was fordert die Anklage? Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Angriff sei heimtückisch und planmässig erfolgt: Der Angeklagte sei sich sicher gewesen, dass seine Handlungen zum Tod des Opfers führen würden. Sie forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie eine ordentliche Verwahrung. Zudem soll der Ungar für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Was sagt der Angeklagte zum Fall? Er antwortete vor Gericht auf Fragen oft langatmig und teilweise wirr. So wollte er etwa auch seinen Anwalt während der Verhandlung entlassen. Über eine Dolmetscherin, die die Aussagen des Ungarn übersetzte, sagt er, er kenne die Lugano-Bar nur von Bildern. Er sei unschuldig und eine Frau namens «Debora» kenne er auch nicht.
Und welchen Eindruck macht er? Der Angeklagte wurde auf einer Bahre in den Gerichtssaal gebracht, während der Verhandlung lag er auf einem Krankenbett. Er ist krebskrank und befindet sich in palliativer Behandlung. Die Richter klärten vor der eigentlichen Verhandlung auch ab, ob der Mann überhaupt verhandlungsfähig ist. Laut psychiatrischem Gutachten leidet er an Wahnvorstellungen und Persönlichkeitsstörungen. Auch diese psychischen Störungen stritt der Angeklagte ab. Seine Patientenakten seien durch seinen kriminellen Bruder gefälscht worden.
Wie argumentiert die Verteidigung? Die Verteidigung hat sich vor Gericht noch nicht geäussert. Das Statement dürfte am Nachmittag folgen. Ein Urteil im Fall wird heute aller Voraussicht nach nicht erwartet. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.