- Ein heute 56-jähriger Mann soll vor drei Jahren den Barmann in der Zürcher Lugano-Bar getötet haben.
- Gemäss Anklageschrift hat der Ungar mit einem Messer mehrere Male brutal auf sein Opfer eingestochen.
- Die Anklage fordert für den Tatverdächtigen 16 Jahre Haft und die ordentliche Verwahrung.
Knapp drei Jahre nach der Bluttat in der Zürcher Milieubeiz Lugano-Bar kommt der Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Mord vor. Und sie zeichnet in der Anklageschrift das Bild eines Mannes, der sich in eine fixe Idee hineingesteigert und danach gezielt getötet haben soll.
Demnach hielt sich der 56-Jährige im Sommer 2023 fast täglich im Langstrassenquartier auf. Er suchte gemäss Anklage nach einer Frau mit dem Namen «Debora» und einem Kind, von dem er ausging, dass es sein eigenes ist. Die beiden vermutete er im Umfeld der Lugano-Bar.
Seine Nachforschungen blieben erfolglos. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass er die Überzeugung entwickelte, Mitarbeiter und Personen aus dem Umfeld der Lugano-Bar würden ihn bewusst täuschen und bei seiner Suche behindern.
Mindestens sieben Messerstiche mit grosser Wucht
Ende August 2023 eskalierte die Situation. Der Angeklagte erkundigte sich nach dem Namen des Barmanns und betrat die Bar – bewaffnet mit einem unbekannten Reizstoff und einem Messer.
Laut Anklage besprühte er den 49-jährigen Mitarbeiter der Lugano-Bar unvermittelt mit dem Reizstoff. Danach stach er hinter dem Tresen mindestens sieben Mal mit grosser Wucht auf das Opfer ein. Dieses erlitt schwerste Verletzungen, unter anderem an Lunge, Milz und Niere, und verblutete noch vor Ort – trotz Reanimationsversuchen.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Angriff sei heimtückisch und planmässig erfolgt: Der Beschuldigte habe sich bewaffnet zur Bar begeben und den völlig ahnungslosen Barmann überrascht.
Der Angeklagte sei sich sicher gewesen, dass seine Handlungen zum Tod des Opfers führen würden. Er habe mit seiner Tat eine Person beseitigen wollen, die er bei der Suche nach der Frau und dem Kind, die er nach Ungarn holen wollte, als Hindernis wahrnahm.
Verwahrung wegen psychischen Problemen
Ein Gutachten, das ein Psychiater über den Ungarn erstellt hat, geht von einem deutlich erhöhten Risiko für weitere Gewalttaten aus. Es bezeichnet den Mann als «unberechenbar und gewaltbereit».
Der Angeklagte leidet demnach an Wahnvorstellungen und einer Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und paranoiden Anteilen. In die Freiheit entlassen will ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb bis auf Weiteres nicht mehr: Sie fordert wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie eine ordentliche Verwahrung. Zudem soll er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt. Zu erwarten ist, dass sie den psychischen Zustand des Beschuldigten in den Mittelpunkt stellt. Der Angeklagte sitzt seit seiner Verhaftung im November 2023 im Gefängnis. Wann das Bezirksgericht Zürich das Urteil eröffnet, ist noch unklar.