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Bundesgerichtsurteil Keine Dispensation vom Schwimmunterricht für katholischen Buben

  • Eltern eines sechsjährigen Sohnes versuchten vergeblich, ihn aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht dispensieren zu lassen.
  • Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern nun in einem Leitentscheid ab: Die verweigerte Dispensation sei mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar.
  • Es bestätigt mit diesem Urteil seine Rechtsprechung ab 2008, wonach Ausnahmen vom Besuch einzelner Fächer aus religiösen Gründen nur mit Zurückhaltung zu gewähren sind.

Die Eltern sind Angehörige der Palmarianischen Kirche und wollten deshalb eine Dispensation vom obligatorischen Schwimmunterricht für ihren Sohn beim Schulrat Bürglen (UR) beantragen. Grund: Die Religion verbiete das Betreten von Schwimmbädern strikt.

Gerichtskorrespondentin: «Bundesgericht ist einmal mehr streng»

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Kurzeinschätzung von SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:

Das Bundesgericht ist einmal mehr sehr streng, wie schon bei muslimischen Mädchen. Das Besondere am heutigen Fall ist: Es geht um einen katholischen Schweizer Buben von der Palmarianischen Kirche. Diese Splittergruppe betrachtet die Zurschaustellung von Körpern als Todsünde. Wer ein Schwimmbad betritt, wird exkommuniziert.

Das Bundesgericht bezweifelt das nicht. Es sagt aber: Es sei wichtig, dass alle Kinder den Schwimmunterricht besuchen und nicht einer zum Aussenseiter werde, unabhängig von der Religion oder Herkunft. Es gehe nicht nur um die Integration von Ausländern, sondern um die Sozialisation. Und auch darum, dass alle schwimmen können und so Badeunfälle verhindert werden. Laut Bundesgericht ist das wichtiger als die Religionsfreiheit.

Der Schulrat lehnte dies ab, ebenso der Erziehungsrat und später das Obergericht Uri. Die Eltern gelangten ans Bundesgericht.

Kinder schwimmen im Pool mit Schwimmnudeln.
Legende: Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern in einem Leitentscheid ab: Die verweigerte Dispensation sei mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar. KEYSTONE/DPA/Jens Kalaene

Dieses urteilte, dass auch bei strengen religiösen Verboten kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Dispensation vom obligatorischen Schwimmunterricht bestehe. Der Unterricht erfülle grundlegende Bildungs- und Integrationsfunktionen, denen der Vorrang zukomme.

SRF 4 News, 17.3.2026, 12 Uhr ; 

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