Noch bevor die Covid-19-Impfstoffe zugelassen waren, haben Staaten millionenfach vorbestellt, auch die Schweiz. Es gab einen Run auf Impfstoffe, entsprechend hoch dürften die Preise gewesen sein. «Dürften» – denn es ist nach wie vor nicht bekannt, wie viel die Schweiz bezahlt hat.
Hat sich die Schweiz über den Tisch ziehen lassen?
Als der Bundesrat im August 2020 mitteilte, er habe mit Moderna einen Vertrag über einen Impfstoff abgeschlossen, verlangte der «Beobachter»-Journalist Otto Hostettler Einsicht: «Zu dem Zeitpunkt lag noch nicht mal der Impfstoff vor.»
Alle Länder versuchten, Impfstoff vorzubestellen. «Ich frage mich nicht nur, ob die Schweiz gut verhandelt hat, sondern ich frage mich: hat sich die Schweiz über den Tisch ziehen lassen? Es gab keine Informationen damals», so Hostettler.
BAG bleibt bei seiner Haltung
Doch das Bundesamt für Gesundheit will bis heute die Details unter Verschluss halten. Sein Argument: Würde publik, zu welchen Bedingungen sich die Schweiz damals Impfstoffe gesichert hat, könnte das ihre Position in künftigen Verhandlungen schwächen und damit die Versorgungssicherheit in einer nächsten Pandemie gefährden.
Es ist für mich unverständlich, dass das Bundesamt für Gesundheit den Preis selbst sechs Jahre später noch unter Verschluss halten will.
Dazu sagt Hostettler: «Bis heute hat das BAG die Diskussion verwehren können, verweigert, dass wir über vereinbarte Preise, Lieferkonditionen und nicht zuletzt Haftungsfragen sprechen. Es ist für mich unverständlich, dass das Bundesamt für Gesundheit selbst sechs Jahre später den Preis noch unter Verschluss halten will.»
BVG: Verträge müssen offengelegt werden
Jetzt sagt auch das Bundesverwaltungsgericht: Die während der Corona-Pandemie abgeschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax müssen offengelegt werden. Das Gericht argumentiert, die Pandemie sei vorbei. Sollte die Schweiz wieder einmal über Impfstoffe verhandeln müssen, wären die Umstände komplett anders. Die alten Impfstoffpreise sagten nichts aus über generelle Preise. Auch Klauseln zu den Lieferungen oder Haftung seien nach dem Ende der Pandemie nicht mehr relevant.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht anders entscheidet.
Im Ergebnis verpflichtet das Gericht das BAG, die Verträge vollständig offenzulegen, nur gewisse Personendaten dürfen geschwärzt werden. Damit dürfte erstmals ein Schweizer Impfstoffbeschaffungsvertrag nahezu vollständig transparent werden.
BAG: «Wir analysieren das Urteil»
Und der Journalist Otto Hostettler darf – sobald das Urteil rechtskräftig ist – einen Artikel darüber schreiben, welchen Preis die Schweiz während des weltweiten Impfstoff-Runs für die Vakzine bezahlt hat: «Ich empfinde den Entscheid als Genugtuung, aber ich wäre nicht überrascht, wenn das BAG den Entscheid noch weiterziehen würde.»
Hostettler ist aber optimistisch, dass auch das Bundesgericht auf Transparenz besteht. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht anders entscheidet, weil wir aus früheren Urteilen wissen, dass die erste Instanz juristisch sehr exakt urteilt. Und diese Urteile halten vor Gericht stand – Irrtum vorbehalten.»
Darauf sagt das BAG auf Anfrage von SRF, es werde die Urteile analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Bis allerdings ein definitives Urteil vorliegt, kann es noch Monate dauern.