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Covid-Nachwehen Ex-Ruag-Manager angeklagt wegen gefälschten Impfzertifikats

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kadermann Beihilfe zur Urkundenfälschung vor. Auch ein leitender Arzt ist angeklagt.

Schweiz, Wintersaison 2021: Ins Restaurant, Hallenbad und oft auch ins Ausland darf nur, wer gegen Covid geimpft, getestet oder genesen ist und das mit Zertifikat beweisen kann. In dieser Zeit macht eine Zürcher Ärztin wohl das grosse Geschäft mit Leuten, die sich nicht impfen lassen, aber trotzdem frei bewegen wollen: Gefälschte Impfzertifikate bringen ihr laut Anklage über eine halbe Million Franken Umsatz ein – rund 600 Franken kostet ein Zertifikat. 

Das Verfahren gegen die Ärztin läuft noch, eine Arzthelferin wurde bereits verurteilt – darüber haben Medien berichtet. 

Wie Recherchen von SRF Investigativ nun zeigen, waren unter ihren Kundinnen und Kunden wohl ein damaliger Kadermann des bundeseigenen Rüstungsbetriebs Ruag und seine Frau. 

Manager lobte Schutzkonzepte 

Die Angaben des Ehepaars wurden bei der Durchsuchung der Arztpraxis in Zürich gefunden, zudem belastete die verurteilte Arzthelferin die beiden mit ihren Aussagen. Laut Gerichtsdokumenten hatten sie die gefälschten Zertifikate offenbar im Spätherbst 2021 über Mittelsleute gekauft.

In einem Interview zur Pandemie sagte der Ruag-Kadermann hingegen, dass der Ruag grössere Covid-Ausbrüche erspart geblieben seien, dank der strengen Einhaltung der Schutzkonzepte und der grossen Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. 

Der Kadermann hatte eine sogenannte erweiterte Personen­sicherheits­prüfung, wurde also besonders gründlich überprüft. Dies bestätigt die Ruag auf Anfrage. Zu Angestellten mit diesem Status schreibt der Bund: «Es sollen keine Zweifel an ihrer Integrität und Vertrauenswürdigkeit bestehen.» Inzwischen ist der Manager Chef eines Betriebs, der sich um Bundesaufträge bewirbt.

«Sicherheitspolitische Katastrophe» 

Adrian Ritz ist Professor für Public Management an der Universität Bern. Er sagt, für Kaderpersonen in Unternehmen, die mehrheitlich dem Staat gehören, gelten «erhöhte Anforderungen, die wichtig sind, weil es um das Vertrauen der Bevölkerung in die auch von den Bürgerinnen und Bürgern finanzierten Institutionen geht». 

Eine zentrale Pflicht dieser Leute sei, sich rechtmässig zu verhalten. Gebe es einen Konflikt zwischen individuellen Werten und Jobanforderungen, sollten Kaderpersonen versuchen, diesen auf rechtmässige Art aufzulösen. Dies gelte – losgelöst vom konkreten Fall – insbesondere, falls Kaderpersonen unrechtmässig erworbene Vorteile beruflich nutzten. 

Leitender Spitalarzt angeklagt wegen gefälschten Impfzertifikats

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Unter den Kundinnen und Kunden für gefälschte Covid-Impfzertifikate einer Zürcher Arztpraxis taucht auch der Name eines leitenden Spitalarztes aus dem Kanton Bern auf. Er soll sein gefälschtes Zertifikat zu der Zeit gekauft haben, als der Kanton Bern fürs Gesundheitspersonal eine Zertifikatspflicht einführte. Wer Mitte Dezember 2021 nicht geimpft war und das mit Zertifikat beweisen konnte, musste sich testen lassen. 

Mit dem falschen Zertifikat könnte der Arzt seinem Arbeitgeber also falsche Tatsachen vorgespiegelt haben. 

Der Mediziner wurde im Kanton Bern per Strafbefehl wegen Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung verurteilt, erhob Einsprache, ist nun aber angeklagt. Er will sich gegenüber SRF Investigativ nicht zum hängigen Verfahren äussern. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Ex-Ruag-Kadermann und seine Frau sind 2024 im Kanton Bern per Strafbefehl wegen der Gehilfenschaft – also Beihilfe – zur Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen haben sie Einsprache erhoben. 

Der Manager möchte offensichtlich nicht, dass etwas zum Thema öffentlich wird. In den Gerichtsdokumenten steht, er sei der Meinung, die «Bekanntgabe von schützenswerten Daten sei eine sicherheitspolitische Katastrophe». 

Nun hat die Staatsanwaltschaft im Dezember Anklage erhoben wegen Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung. Es kommt zum Gerichtsprozess.

Das Paar wollte sich gegenüber SRF Investigativ nicht zum hängigen Verfahren äussern. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Die Ruag wiederum wisse von keinem solchen Fall. Sie schreibt: «Deshalb können wir uns nicht dazu äussern.» Der Prozess sollte bald beginnen.

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Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 24.3.2026, 6:31 Uhr; wilh

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