«Ein Fall dieser Dimension hätte jede Schweizer Staatsanwaltschaft gefordert», sagt Sven Zimmerlin, Dozent für Strafprozessrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. «In der anfänglichen Chaosphase braucht es schnelle Entscheide – Festnahmen, Spurensicherung – und den Überblick.» Gerade für kleine Kantone sei dies auch eine Ressourcenfrage.
In dieser frühen Phase unterliefen der Walliser Staatsanwaltschaft laut Kritikern Fehler: Sie habe vergessen, Autopsien anzuordnen. Und sie habe zu spät präzisiert, welche Zeiträume der Überwachungskameras gesichert werden sollten, sodass ein Teil automatisch gelöscht wurde. Auch sei sie verbandelt mit der Gemeinde – also just jener Behörde, deren Verhalten sie untersuchen müsste.
In kleinen Kantonen kennt man sich
Dass Behördenmitglieder einander kennen, lässt sich in kleinen Kantonen kaum vermeiden. Trotzdem findet Zimmerlin nicht, man müsse Fälle mit vielen Toten in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft legen. «Die kantonalen Behörden sind viel schneller vor Ort.» Das Problem lasse sich nicht lösen, indem man solche Fälle auf Bundesebene verschiebe.
Ähnlich klingt es beim Rechtssoziologen Lukas Gschwend von der Universität St. Gallen: «Wenn sich der Verdacht erhärtet, dass die Staatsanwaltschaft schwerwiegende Fehler gemacht hat, wird man Konsequenzen vor Ort ziehen müssen. Man hat dann ein Qualitätsproblem und nicht ein Organisationsproblem, das sich durch Delegation oder Kompetenzverschiebung lösen lässt.» Fälle mit vielen Toten der Bundesanwaltschaft zuzuschanzen, wäre ein fragwürdiger Eingriff in die Souveränität der Kantone.
Problematisch findet Gschwend allerdings, dass mit der Brandschutzkontrolle der Gemeinde Crans-Montana auch eine Behörde ins Verfahren involviert ist. «Hier stellt sich schon die Frage, ob eine Delegation an eine Spezialbehörde hilfreich wäre.» Das sei in der Vergangenheit erfolgreich gemacht worden.
Andere Kantone um Hilfe bitten
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann zweifelt, dass die Walliser Staatsanwaltschaft der Aufgabe gewachsen ist. «Die Frage ist aber, ob der Bundesgesetzgeber jetzt überstürzt eingreifen muss.» Es gäbe laut der Juristin andere Lösungen. «Ich glaube immer noch, dass die Walliser Behörden irgendwann zur Vernunft kommen und sich selber Hilfe holen – der Kanton Zürich macht das schon lange, und zwar nicht nur bei aufsehenerregenden Fällen.» Sondern sobald eine Behörde involviert sei – bei einem Suizid in einer Strafanstalt etwa –, damit die Untersuchung sauber und unabhängig sei.
Laut Andrea Caroni von der FDP könnte man schon einmal prüfen, ob Fälle künftig einfacher von einem Kanton zur Bundesanwaltschaft gehen könnten. «Aber es wäre sehr anspruchsvoll, Kriterien zu finden – es könnte ja nicht einfach nur um die Anzahl Opfer gehen, sondern es müsste einen Konnex zum Bund haben.» Laut dem Rechtsanwalt ist die Bundesanwaltschaft heute schon überlastet – zum Beispiel mit Sprengstoffanschlägen auf Robidogs. «Vielleicht wäre es mittelfristig einfacher, die Kantone würden einfach noch besser zusammenarbeiten.»
Politik und Wissenschaft sind sich also einig: Nicht der Bund ist gefragt. Sondern: Die Kantone sollten einander einfach häufiger um Hilfe bitten.