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Büpf-Umsetzung ist gefährdet
Aus Nachrichten vom 16.06.2017.
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Umsetzung des Büpf Das neue Überwachungsgesetz wird ausgebremst

Das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) hätte nächstes Jahr in Kraft treten sollen. Nun kann es aus Spargründen nicht realisiert werden. Mit möglichen Folgen für die Sicherheit.

Was sieht das neue Gesetz vor? Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) soll der technischen Entwicklung angepasst werden und soll neu ausdrücklich auch das Internet, zum Beispiel E-Mail-Verkehr und Internettelefonie erfassen. So sollen mutmassliche Straftäter sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Gleichzeitig sollen Bestimmungen eingeführt werden, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen.

Weshalb verzögert sich die Einführung? Hintergrund ist ein Sparbeschluss des Parlaments: Die Zahl der Bundesangestellten darf insgesamt nicht wachsen. Das führt zu einem Verteilkampf in der Bundesverwaltung. Letzte Woche verhandelten die Generalsekretäre der sieben Bundesräte, ohne eine Einigung zu erzielen. Geplant gewesen wären 13 Bundesstellen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs auf Anfang 2018. Daraus werde jedoch nichts, bestätigen drei voneinander unabhängige Personen gegenüber Radio SRF.

Handy mit Whats-App-Logo
Legende: Die neue Grundlage fürs Abhören verschlüsselter WhatsApp-Nachrichten oder Skype-Gespäche verzögert sich. Keystone

Mögliche Folgen der Verzögerung: Für Thomas Hansjakob, den ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, bedeutet die Verzögerung eine Katastrophe. Die Kommunikation verschiebe sich immer mehr weg vom Mobiltelefon in Richtung verschlüsselte Kommunikation, so Hansjakob. «Deshalb ist die Umsetzung des Büpf für uns dringend.» Die neue Grundlage fürs Abhören verschlüsselter WhatsApp-Nachrichten oder Skype-Gespäche gebe es vorerst nicht, sagt Nils Güggi vom Dienst ÜPF. Auch könnten kleine Internet-Anbieter bei ihren Pflichten im Bereich Überwachung nicht unterstützt werden.

Wie geht es weiter? Letzte Chance für die Strafverfolger ist der Gesamtbundesrat: Dieser könnte die Überwachungsstellen doch noch ins Budget aufnehmen.

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