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Datenschutz Wegen Stalking-Gefahr: Kritik an Zugang zu Autohalterdaten

Heute sind Angaben zu Autobesitzerinnen und -besitzern grundsätzlich frei zugänglich. Betroffene können dies jedoch einfach ändern.

Ein Beispiel an einer Ampel: Jemand beobachtet in einem Auto eine Person, die ihm gefällt. Er merkt sich das Nummernschild – und schaut im Internet nach, wem das Auto gehört. Und schwupp hat er den Namen und die Adresse der Person.

Nahaufnahme von abgestellten Autos entlang einer Strasse.
Legende: Angaben zu Autobesitzerinnen und -besitzern sind heute frei zugänglich, sofern das einzelne Personen nicht ändern. Keystone/CLAUDIO THOMA

Doch diese Daten werden manchmal auch missbräuchlich abgefragt. Verschiedene Frauen berichten gegenüber «20 Minuten», dass sie auf diese Weise gestalkt worden seien, indem Unbekannte die Adresse herausgefunden und vor ihrer Wohnung aufgetaucht seien oder unerwünschte Briefe geschrieben hätten.

Aus Sicht des Opferschutzes wäre es zu begrüssen, wenn betroffene Personen aktiver darüber informiert würden, wie sie sich schützen können.
Autor: Julie Tarchini Fachbereichsleiterin Gesellschaft und Sucht, SODK

Deshalb ist das heutige System umstritten. Kritik kommt etwa von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK. Julie Tarchini, Fachbereichsleiterin Gesellschaft und Sucht bei der SODK, sagt: «Aus Sicht des Opferschutzes wäre es zu begrüssen, wenn betroffene Personen aktiver darüber informiert würden, wie sie sich schützen können.» Zudem stelle sich die Frage, ob die heutige Praxis dem Datenschutz sowie der Prävention und dem Schutz vor Stalking ausreichend Rechnung trage.

Eine Einschränkung der Halterabfrage könnte dazu beitragen, Frauen – aber auch Männer – besser vor aufdringlichen oder übergriffigen Kontaktversuchen zu schützen.
Autor: Simon Preisig Mitglied der Geschäftsleitung, Alliance F

Auch der Frauendachverband Alliance F kritisiert die heutige Regelung. Simon Preisig, Mitglied der Geschäftsleitung von Alliance F, sagt: «Eine Einschränkung der Halterabfrage könnte dazu beitragen, Frauen – aber auch Männer – besser vor aufdringlichen oder übergriffigen Kontaktversuchen zu schützen.»

Und auch beim Bund heisst es: Die Nummernabfrage sei nicht für die private Kontaktaufnahme gedacht. Dass Halterdaten missbräuchlich verwendet würden, müsse man ernst nehmen, so Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra).

Sie können Ihre Daten kostenlos und ohne Angabe von Gründen sperren lassen. Ich empfehle: Wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Autor: Thomas Rohrbach Mediensprecher, Bundesamt für Strassen (Astra)

Doch Autohalterinnen und Autohalter seien einer solchen unerwünschten Kontaktaufnahme nicht schutzlos ausgeliefert, ergänzt Rohrbach: «Sie können Ihre Daten kostenlos und ohne Angabe von Gründen sperren lassen. Ich empfehle: Wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.» Der Prozess sei einfach.

Tatsächlich reicht es, im Internet ein Formular auszufüllen – und schon sind die Daten nicht mehr öffentlich zugänglich.

Verantwortung liegt bei einzelnen Personen

Vor Jahren wollte der Bundesrat die heutige Regelung anpassen: 2010 schlug er in einer Gesetzesrevision vor, den Zugang zu den Halterdaten grundsätzlich einzuschränken. Aber das Parlament lehnte die generelle Einschränkung ab, ermöglichte hingegen die Sperrung der Daten durch jede Autohalterin, jeden Autohalter selbst.

So ist es heute in der Verantwortung jeder einzelnen Person, ihre eigenen Daten sperren zu lassen. Damit eine Autofahrt nicht zu einer ungewünschten Kontaktaufnahme führt.

Tagesschau, 24.7.2026, 19:30 Uhr;weds

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