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Einfachere Einbürgerung «Wollen Sie hier im Bundeshaus Schweizermacher spielen?»

Die Demokratie-Initiative will Einbürgerungen vereinfachen. Im Nationalrat entbrannte eine Grundsatzdebatte über das Recht auf den roten Pass.

«Steht die Einbürgerung am Anfang oder am Ende einer erfolgreichen Integration?»: Im Nationalrat wurde heute die «Demokratie-Initiative» verhandelt, die einheitliche Kriterien bei Einbürgerungen fordert – und den Weg zum roten Pass erleichtern will.

Die eingangs zitierten Worte stammen von Mitte-Nationalrat Nicolo Paganini. Sie stehen sinnbildlich für eine Debatte, die einer Tiefenbohrung in die Confoederatio helvetica glich: Wer soll oder darf Schweizer und Schweizerin werden? Wie hoch sollten die Hürden sein? Und was bedeutet es überhaupt, Schweizer Staatsbürger zu sein?

Verwaltungsakt statt politischer Entscheid

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Änderung der Bundesverfassung: Die Eidgenössische Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» will, dass Artikel 38 der Bundesverfassung wie folgt geändert wird:

Er [der Bund] erlässt Vorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts auf Gesuch hin haben Ausländerinnen und Ausländer, die:

  • sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten,
  • nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind,
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden
  • und Grundkenntnisse einer Landessprache haben.

Die heutige Regelung: Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangen will, muss heute ein dreistufiges Verfahren absolvieren: Der Wohnkanton erteilt das kantonale Bürgerrecht, die Wohngemeinde das Gemeindebürgerrecht und das Staatssekretariat für Migration (SEM) erteilt die Einbürgerungsbewilligung des Bundes.

Die Kostenfrage: Die Kosten hängen stark von Gemeinde und Kanton ab. Im Durchschnitt bezahlt man für die Einbürgerung bei der Gemeinde zwischen 500 und 1000 Franken pro Person, beim Kanton bis zu 2000 Franken pro Person und beim Bund rund 100 Franken. Für eine erleichterte Einbürgerung – also für Ehegatten, Kinder von Schweizerinnen oder Personen, deren Grosseltern bereits in der Schweiz geboren sind und hier gelebt haben – muss eine erwachsene Person 900 Franken berappen.

Quelle: ch.ch, Informationsportal von Bund, Kantonen und Gemeinden

Selbstredend beantworteten die Parteien diese Fragen unterschiedlich. Die Ratslinke kritisierte das «extrem restriktive» Einbürgerungsverfahren in der Schweiz. «Schwierig, teuer und hürdenreich», befand Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber. SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer erzählte aus eigener Erfahrung von entwürdigenden Befragungen in Gemeinden.

Auch Gabriela Suter (SP/AG) prangerte Willkür und Schikane bei Einbürgerungsverfahren in Gemeinden an: «Welche Kriterien sollen gelten? Müssen Ausländerinnen und Ausländer die besseren Schweizer sein als die Schweizerinnen und Schweizer selbst?»

Bürgerliche Fundamentalopposition

Die bürgerlichen Parteien sahen es anders: Sie warnten davor, die Einbürgerung zum blossen Verwaltungsakt zu machen. Auf Gemeindeebene könne die Integrationsleistung von Menschen am besten beurteilt werden, mahnte SVP-Nationalrat Lukas Reimann an: «Oder wollen Sie hier im Bundeshaus Schweizermacher spielen?»

Schweizer Flagge hinter Glasstruktur.
Legende: Die SVP verlangte, dass bei einer Einbürgerung künftig auf andere Staatsangehörigkeiten verzichtet werden muss. Der Vorstoss wurde klar abgelehnt. Keystone/Alessandro della Valle

FDP-Nationalrat Peter Schilliger sieht in der Initiative «keinen Mehrwert» gegenüber dem Status quo. Er verwahrte sich dagegen, in die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden einzugreifen.

Auch für die Mitte geht die Initiative «in vielerlei Hinsicht» zu weit, wie ihr Sprecher Nicolo Paganini erklärte. Seine eingangs gestellte Frage beantwortete er gleich selbst: «Die Einbürgerung stellt den formalisierten Abschluss einer erfolgreichen Integration dar.»

Wer hier geboren ist, hier zur Schule geht, hier seine Zukunft aufbaut, darf nicht dauerhaft als Gast behandelt werden.
Autor: Corina Gredig Nationalrätin (GLP/ZH)

Die GLP lehnte die Initiative ebenfalls ab – plädierte aber für eine alternative Verfassungsänderung, die auch SP und Grüne unterstützten. Die drei Parteien forderten die erleichterte Einbürgerung auch für die zweite Ausländergeneration. Die bürgerliche Ratsmehrheit sprach sich gegen das Ansinnen aus. Damit kommt die Initiative ohne Gegenvorschlag vors Volk.

Heute ist das nur für die dritte Generation möglich. «Wer hier geboren ist, hier zur Schule geht, hier seine Zukunft aufbaut, darf nicht dauerhaft als Gast behandelt werden», sagte GLP-Nationalrätin Corina Gredig.

Einbürgerungstest für SVP-Räte

In einer zuweilen gehässigen Debatte gab es auch auflockernde Momente. Gleich zweimal versuchte die Linke, SVP-Vertreter mit Fragen aus den kantonalen Einbürgerungstests aus der Balance zu bringen. Mit unterschiedlichem Erfolg.

Die bürgerliche Ratsmehrheit sorgte schliesslich dafür, dass der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. In der Sommersession wird der Ständerat Position zur Initiative beziehen. Das letzte Wort haben Volk und Stände.

Rendez-vous, 30.04.2026, 12:30 Uhr;liea

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