Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier ersetzen durch ein neues, sogenanntes «elektronisches Gesundheitsdossier». Das hat Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider an einer Medienkonferenz in Bern angekündigt. Der Namenswechsel stehe für einen Neustart. Das Wichtigste im Überblick.
Warum wird das alte elektronische Patientendossier ersetzt?
Der Bundesrat begründet den Schritt damit, dass die Schwächen des alten Dossiers ein «Problem» für das Gesundheitswesen sei, die Situation «unbefriedigend». Nur sehr wenige – rund 125'000 Personen – besitzen das alte Dossier. Dabei ist man weit unter den Erwartungen geblieben. Ausserdem, so Baume-Schneider, seien die Systeme veraltet. «Manche bieten nicht einmal eine Stichwortsuche an.» Hauptsächlich deshalb hat sich die Landesregierung für eine «grundlegende Neuausrichtung» des Dossiers ausgesprochen.
Ob Laborwert oder Medikationsplan, ob Radiologiebefund oder Spitalaustrittsbericht: Je besser die Übersicht, desto besser und koordinierter die Behandlung über die ganze Versorgungskette hinweg.
Was ändert sich mit dem neuen elektrischen Gesundheitsdossier (E-GD)?
Dem Vorschlag sieht vor, dass jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz neu automatisch und gratis eine E-GD erhalten soll. Die Kantone würden vorab informieren. Wer die E-GD nicht will, muss sich innert 60 Tagen wehren. Diese Personen würden von den Kantonen namentlich in einem Register erfasst. Nichts tun müssen jene, die ihre Krankendaten bereits heute mittels des alten Systems, des elektronischen Patientendossiers, verwalten. Es wird automatisch in das neue E-GD umgewandelt. Eine «komplizierte Eröffnungsprozedur», wie es die Behörden nennen, entfällt.
Was braucht es für eine E-GD?
Voraussetzung dafür ist ein persönliches Authentifizierungsmittel, also einen digitalen Nachweis der eigenen Identität, schreibt der Bundesrat – also die E-ID, die das Stimmvolk an der Urne kürzlich angenommen hat. Diejenigen, die keine E-ID wollen, können das elektronische Gesundheitsdossier trotzdem nutzen – entweder mit Unterstützung durch vorgesehene Kontaktstellen von Gemeinschaften (siehe Box «was, wenn man Fragen hat?») oder durch die Einrichtung einer Vertretung.
Wer hat Zugriff auf meine Gesundheitsdaten?
Als Inhaberin oder Inhaber eines E-GD habe man die «volle Kontrolle» über die eigenen Gesundheitsdaten, versichert Anne Lévy, die Direktorin des Bundesamtes für BAG, vor den Medien. Jeder und jede soll also selbst steuern können, wer auf das persönliche elektronische Gesundheitsdossier zugreifen kann und wer nicht. Auch ein Notfallzugriff kann erlaubt oder verweigert werden. Personen, die ihre Daten nicht selbst digital verwalten, können entsprechende Gesundheitsstellen mündlich oder vor Ort die Berechtigung erteilen.
Was passiert mit den Daten?
Der Bundesrat betont, die Sicherheit der Daten habe «oberste Priorität». Der Bund trage die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten und sorge dafür, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt würden, heisst es in der Mitteilung. Zudem würde die technische Infrastruktur neu zentralisiert. Wer ausserdem ein E-GD hat, soll die persönlichen Gesundheitsdaten jederzeit löschen können.
Wie geht es weiter?
Als nächstes über den Gesetzesentwurf befindet das Parlament. Es kann bei Bedarf Anpassungen vornehmen oder den bundesrätlichen Vorschlag ablehnen. Bei einer Annahme würde der Bund die neue zentrale technische IT-Infrastruktur beschaffen. Die Landesregierung rechnet damit, dass das elektronische Gesundheitsdossier dann per Anfang 2030 lanciert werden könnte.